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FER: Unser Protest

24.11.2018
Worum geht es? Das vom Wirtschafts- und Umweltministerium gemeinsam formulierte Dekret zur Förderung erneuerbarer Energien legt Förderungsrichtlinien für die Jahre 2019 bis 2021 fest. Der aktuelle Entwurf privilegiert Photovoltaik- und Windkraftanlagen – zu Lasten der Wasserkraft. Konkret: Bislang wurde sämtlichen Wasserkraftanlagen mit einer Nennleistung unter 250 Kilowatt ein direkter Zugang zu den staatlichen Förderungen für Neubauten, Optimierungen und Renovierungsmaßnahmen gewährt und diese Regelung – die jetzt gestrichen wird – betraf mehr als 80 Prozent aller Südtiroler Wasserkraftwerke. 2016 gaben 823 von 1008 Wasserkraftwerke in Südtirol eine Nennleistung unter 220 Kilowatt an.

 Zudem werden die Förderungsmittel umgeschichtet. Ein Beispiel: Bei kleinen Anlagen übertrifft der Förderungsumfang für Photovoltaikpaneele, die auf Dächern errichtet werden und dort Zementfaserabdeckungen oder Asbestverkleidungen ersetzen, den Vergleichswert für die Optimierung und den Neubau von Wasserkraftwerken um das Zehnfache. Dazu kommen bauliche Vorschriften und verpflichtende Tarifabsenkungen. Zusammengefasst heißt das: Sämtliche Südtiroler Kraftwerke müssen jetzt mit Mitbewerbern aus dem gesamten italienischen Staatsgebiet unter deutlich verschlechterten Bedingungen um begrenzt verfügbare Förderungsmittel konkurrieren – und werden deshalb kaum zum Zug kommen. 

Natürlich haben wir nichts gegen Windkraft- oder Photovoltaikanlagen. Nur darf man eben nicht vergessen, dass die Wasserkraft im Alpenraum seit mehr als 100 Jahren das Rückgrat der Versorgung mit erneuerbarer Energie bildet – und in Italien immer noch der am meisten genutzte erneuerbare Energieträger ist. Auch die Südtiroler Klimaziele sind nur erreichbar, wenn wir die Wasserkraft in unserem Land nutzen. Es geht uns hier – und das möchte ich betonen – nicht so sehr um den Bau neuer Wasserkraftwerke, sondern um die Optimierung bestehender Anlagen. Wir können unsere Ressourcen viel besser verwerten, ohne die Umwelt zusätzlich zu belasten, wenn wir Kraftwerke zusammenlegen oder auf neue Technik setzen. Das kostet aber viel Geld – und gerade deshalb sind diese staatlichen Förderungen so wichtig. 

Noch etwas zum Gewässerschutz, für den sich auch der Südtiroler Energieverband einsetzt. Wir haben in Südtirol die entsprechende EU-Richtlinie, auf die sich der Staat in dem neuen Förderungsdekret bezieht, umgesetzt. Demnach ist eine hydroelektrische Nutzung – trotz strenger Umweltauflagen – an einigen Gewässern zulässig. 2018 wurden in Südtirol 26 Konzessionen für die Wasserableitung zur Erzeugung elektrischer Energie erteilt und dabei handelt es sich um kleine Anlagen, die aber nur mit der entsprechenden Förderung realisiert werden können. Wer in einem Wasserrechts-Verfahren nachgewiesen hat, dass sich der Gewässerzustand nicht verschlechtert, sollte die Möglichkeit einer Unterstützung behalten.

Der Südtiroler Energieverband hat gemeinsam mit anderen italienischen Fachverbänden bei den zuständigen Ministerien, beim Ministerpräsidenten und sogar beim Staatspräsidenten interveniert und damit auch die Politik in Südtirol sensibilisiert. Es freut uns, dass sowohl der Landeshauptmann wie auch die Südtiroler Parlamentarier in Rom unsere Argumentation übernommen haben. Ende November steht das Förderdekret auf der Tagungsordnung der Staat-Regionen-Konferenz in Rom. Wir werden das Ergebnis abwarten und dann mit unseren italienischen Partnern entsprechend reagieren. Unsere Forderung ist aber klar: Das Dekret sollte zurückgezogen und durch ein faires und ausgewogenes Regelwerk ersetzt werden, das unsere Wasserkraft gemäß der Bedeutung dieses Energieträgers angemessen berücksichtigt.
 
 
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