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Der Unterschied

31.05.2017
Anfang Mai verabschiedete der Senat einen Gesetzentwurf, der mit einer vom SEV erarbeiteten und von Hans Berger unterstützten Ausnahmebestimmung kleinere und mittlere Stromverteiler von der funktionalen Trennung (unbundling) der Bereiche Produktion, Trading und Verteilung befreit. Wir haben diesen Unternehmensumbau verhindert – zugunsten unserer Mitgliedsbetriebe und der Südtiroler Energiewirtschaft.
Typisch SEV: Wir haben nicht – wie andere Dienstleister – kostenpflichtige Angebote entwickelt, um eine vom Gesetzgeber erzwungene Betriebsaufspaltung effizient durchzuführen, sondern als Lobbyist wesentlich dazu beigetragen, diese Vorgabe zu blockieren. Übrigens: Sämtliche Aufforderungen zur Weitergabe von Dokumenten im Hinblick auf das „unbundling funzionale“ sind mit dem Senatsvotum hinfällig geworden.
Wir sind Südtiroler Energie und das betrifft auch die Vertretung der Interessen unserer Mitglieder – in Rom, in Brüssel und in
Südtirol. Noch etwas: Der SEV ist – als Genossenschaft – eine Non-Profit-Organisation, deren Erträge in die Verbesserung des Serviceangebots investiert und eben nicht an Kapitaleigner ausgeschüttet werden.

Rudi Rienzner
Direktor SEV


 
 
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