„Wir können mehr Stromautonomie wagen“
Das Land Südtirol kann eine autonome Regulierungsbehörde für den Energiesektor einrichten. Zudem gibt es Handlungsspielräume, die eine Reglementierung des lokalen Strommarkts mit Eingriffen in die Preisgestaltung erlauben würden. Das sind die wichtigsten Ergebnisse eines Gutachtens, das der Südtiroler Energieverband SEV und die Handelskammer Bozen bei den Rechtsexperten Prof. Peter Hilpold (Universität Innsbruck) und Prof. Paolo Piva (Universität Padua) in Auftrag gegeben haben. Die Expertise wurde heute im Landtag bei einer Anhörung zum Thema „Südtirols Stromversorgung“ vorgestellt.
Gegenstand des Gutachtens waren zwei Fragestellungen von großer Bedeutung. Erlauben die autonomierechtlichen
Zuständigkeiten des Landes im Energiesektor die Einrichtung einer eigenen Regulierungsbehörde? Und ist eine eigenständige Regelung des Strommarktes in Südtirol grundsätzlich möglich? Beide Fragen beantworteten die Juristen nach einer Prüfung der Gesetzgebung sowie der Rechtsprechung in Südtirol, in Italien und auf EU-Ebene mit einem eindeutigen „Ja“. „Wir haben das in unseren Positionspapieren immer festgestellt und wurden jetzt bestätigt. Wir können mehr Autonomie wagen“, sagt SEV-Direktor Rudi Rienzner.
„Das Rechtsgutachten der beiden Universitätsprofessoren spricht eine klare Sprache: Die Schaffung einer autonomen Regulierungsbehörde im Energiesektor in der Autonomen Provinz Bozen ist rechtlich möglich. Südtirol darf sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen“, ist Michl Ebner, Präsident der Handelskammer Bozen, überzeugt.
Bei der Regulierung des Energiesektors übernimmt der Staat derzeit Zuständigkeiten, die eigentlich dem Land zustehen würden. Daher – so die Position der Juristen – müsse das Land eine eigene Regulierungsbehörde aufbauen. Diese autonome Marktregelung schließe zudem wichtige Handlungsspielräume in der Preis- und Vertragsgestaltung mit ein. So unterscheidet sich der in Südtirol erzeugte Energiemix aufgrund des hohen Anteils der Wasserkraft wesentlich vom italienischen Angebot. „Wir produzieren ohne den Einsatz von teurem fossilen Importgas und könnten unseren Strom daher deutlich billiger anbieten“, erklärt SEV-Präsident Hanspeter Fuchs. Und: Es sei jetzt die Aufgabe des Landes, „die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“.
Gegenstand des Gutachtens waren zwei Fragestellungen von großer Bedeutung. Erlauben die autonomierechtlichen
Zuständigkeiten des Landes im Energiesektor die Einrichtung einer eigenen Regulierungsbehörde? Und ist eine eigenständige Regelung des Strommarktes in Südtirol grundsätzlich möglich? Beide Fragen beantworteten die Juristen nach einer Prüfung der Gesetzgebung sowie der Rechtsprechung in Südtirol, in Italien und auf EU-Ebene mit einem eindeutigen „Ja“. „Wir haben das in unseren Positionspapieren immer festgestellt und wurden jetzt bestätigt. Wir können mehr Autonomie wagen“, sagt SEV-Direktor Rudi Rienzner.
„Das Rechtsgutachten der beiden Universitätsprofessoren spricht eine klare Sprache: Die Schaffung einer autonomen Regulierungsbehörde im Energiesektor in der Autonomen Provinz Bozen ist rechtlich möglich. Südtirol darf sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen“, ist Michl Ebner, Präsident der Handelskammer Bozen, überzeugt.
Bei der Regulierung des Energiesektors übernimmt der Staat derzeit Zuständigkeiten, die eigentlich dem Land zustehen würden. Daher – so die Position der Juristen – müsse das Land eine eigene Regulierungsbehörde aufbauen. Diese autonome Marktregelung schließe zudem wichtige Handlungsspielräume in der Preis- und Vertragsgestaltung mit ein. So unterscheidet sich der in Südtirol erzeugte Energiemix aufgrund des hohen Anteils der Wasserkraft wesentlich vom italienischen Angebot. „Wir produzieren ohne den Einsatz von teurem fossilen Importgas und könnten unseren Strom daher deutlich billiger anbieten“, erklärt SEV-Präsident Hanspeter Fuchs. Und: Es sei jetzt die Aufgabe des Landes, „die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“.