Stillstand statt Wachstum
In einer am 6. Oktober veröffentlichten Aussendung konstatiert der Landesfischereiverband Südtirol einen „anhaltenden Ausbau-Wahn von Wasserkraftwerken“. Demnach würden die Interessen der in Südtirol tätigen Kraftwerks-Betreiber
„weiterhin forciert, während der Gewässerschutz, trotz europäischer und staatlicher Vorgaben, wie etwa der Wasserrahmenrichtlinie, sehr stiefmütterlich behandelt wird.“ Der SEV stellt dazu fest, dass von einem „anhaltenden Ausbau-Wahn“ keine Rede sein kann. Richtig ist vielmehr das Gegenteil: „Es werden seit langem keine neuen Konzessionen für Wasserkraftwerke vergeben. Der Ausbau der Wasserkraft in Südtirol ist daher – auch aufgrund der Untätigkeit politischer Entscheidungsträger - de facto zum Stillstand gekommen“, erklärt SEV-Direktor Rudi Rienzner. Die Zahlen belegen diese Aussage: Laut Angaben des Amts für Stromversorgung arbeiteten im Dezember 2015 in Südtirol insgesamt 1005 Wasserkraftwerke. 2013 betrug deren Anzahl – laut einer Vorlage des Expertentisches Energie – 996 Anlagen. „Die Konzessionen für diese wenigen neuen Kraftwerke lagen seit Jahren vor und wurden erst mit Verzögerung in
Anspruch genommen“, so Rienzner.
Dabei unterstützt der SEV – selbstverständlich – jede Maßnahme, die für den Erhalt der Umwelt erforderlich ist und in einem angemessenen Verhältnis zu anderen Grundinteressen steht. In einem Positionspapier zur Definition besonders sensibler Gewässerabschnitte hat der Verband seinen Standpunkt schon im Juni 2015 definiert. In diesem ausführlichen
Gutachten plädiert der SEV für die gleichrangige Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte.
Im Bereich der Wasserkraft stehen sich – in einigen Fällen – lokaler Umweltschutz, globaler Klimaschutz und der Schutz
wirtschaftlicher Privatinitiative konkurrierend gegenüber. In der Abwägung dieser Interessen ist – gemäß der vom SEV vertretenen Position – eine einseitige Bevorzugung des Umweltschutzes nicht zielführend. Der Verband spricht sich daher gegen eine breite Ausweisung genereller Verbotszonen aus, in denen die hydroelektrische Nutzung der entsprechenden Gewässer a priori untersagt wird. Ein generelles Verbot müsse sich vielmehr auf gezielt ausgewählte Zonen beschränken und dort konsequent und generell angewendet werden.
Der SEV schlägt als Alternative vor, dass parallel zur Ausweisung der unter Schutz zu stellenden Gewässer eine systematische Ermittlung des hydroelektrischen Potenzials durchzuführen ist. Die Kombination schützenswerter Fließgewässer mit der Potenzialanalyse würde es Bürgern und Unternehmen grundsätzlich erlauben, ein Gesuch zur hydroelektrischen Nutzung eines Gewässers zu stellen. In einem wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren wären
dann konkrete und fundierte Einzelfallentscheidungen – als Alternative zu generellen Verboten – möglich.
„weiterhin forciert, während der Gewässerschutz, trotz europäischer und staatlicher Vorgaben, wie etwa der Wasserrahmenrichtlinie, sehr stiefmütterlich behandelt wird.“ Der SEV stellt dazu fest, dass von einem „anhaltenden Ausbau-Wahn“ keine Rede sein kann. Richtig ist vielmehr das Gegenteil: „Es werden seit langem keine neuen Konzessionen für Wasserkraftwerke vergeben. Der Ausbau der Wasserkraft in Südtirol ist daher – auch aufgrund der Untätigkeit politischer Entscheidungsträger - de facto zum Stillstand gekommen“, erklärt SEV-Direktor Rudi Rienzner. Die Zahlen belegen diese Aussage: Laut Angaben des Amts für Stromversorgung arbeiteten im Dezember 2015 in Südtirol insgesamt 1005 Wasserkraftwerke. 2013 betrug deren Anzahl – laut einer Vorlage des Expertentisches Energie – 996 Anlagen. „Die Konzessionen für diese wenigen neuen Kraftwerke lagen seit Jahren vor und wurden erst mit Verzögerung in
Anspruch genommen“, so Rienzner.
Dabei unterstützt der SEV – selbstverständlich – jede Maßnahme, die für den Erhalt der Umwelt erforderlich ist und in einem angemessenen Verhältnis zu anderen Grundinteressen steht. In einem Positionspapier zur Definition besonders sensibler Gewässerabschnitte hat der Verband seinen Standpunkt schon im Juni 2015 definiert. In diesem ausführlichen
Gutachten plädiert der SEV für die gleichrangige Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte.
Im Bereich der Wasserkraft stehen sich – in einigen Fällen – lokaler Umweltschutz, globaler Klimaschutz und der Schutz
wirtschaftlicher Privatinitiative konkurrierend gegenüber. In der Abwägung dieser Interessen ist – gemäß der vom SEV vertretenen Position – eine einseitige Bevorzugung des Umweltschutzes nicht zielführend. Der Verband spricht sich daher gegen eine breite Ausweisung genereller Verbotszonen aus, in denen die hydroelektrische Nutzung der entsprechenden Gewässer a priori untersagt wird. Ein generelles Verbot müsse sich vielmehr auf gezielt ausgewählte Zonen beschränken und dort konsequent und generell angewendet werden.
Der SEV schlägt als Alternative vor, dass parallel zur Ausweisung der unter Schutz zu stellenden Gewässer eine systematische Ermittlung des hydroelektrischen Potenzials durchzuführen ist. Die Kombination schützenswerter Fließgewässer mit der Potenzialanalyse würde es Bürgern und Unternehmen grundsätzlich erlauben, ein Gesuch zur hydroelektrischen Nutzung eines Gewässers zu stellen. In einem wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren wären
dann konkrete und fundierte Einzelfallentscheidungen – als Alternative zu generellen Verboten – möglich.