Pressemitteilung 23.07.2014 - SEV und Handelskammer gegen Gesetzesdekret
Der Südtiroler Energieverband und die Handelskammer Bozen setzen sich auf staatlicher und europäischer Ebene gegen ein Gesetzesdekret der Regierung Renzi ein, das rückwirkend weitreichende Kürzungen bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen vorsieht. Das Dekret kann im Parlament 60 Tage lang abgeändert werden, bevor es endgültig als Gesetz verabschiedet wird.
Das Gesetzesdekret Nr. 91, das am 24.06.2014 veröffentlicht wurde und seither in Kraft ist, enthält einschneidende Änderungen, die den Fördertarif für Photovoltaik-Anlagen und zusätzliche Kosten für Anlagenbetreiber betreffen. So sieht das Dekret etwa eine Verlängerung der Auszahlungsfristen für die Förderungen von 20 auf 24 Jahre vor. Beim Dekret, von dem italienweit rund 8.600 Betriebe aus dem Bereich Photovoltaik betroffen sind, handelt sich um eine rückwirkende Änderung von abgeschlossenen Verträgen. „Ein Dekret dieser Art steht im Widerspruch sowohl zur nationalen, als auch zur europäischen Gesetzgebung“, so Rudi Rienzner, Geschäftsführer des Südtiroler Energieverbandes.
Eine Verlängerung der Auszahlungsfristen würde einen Rückgang der jährlichen Erträge um etwa 20 Prozent mit sich bringen. Dieser Rückgang, verbunden mit einem zunehmenden Mangel an Planungssicherheit, würde die Pläne vieler Investoren kräftig durchkreuzen und sie teilweise in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. Das Dekret trifft auch viele kleine und mittelständische Südtiroler Unternehmen, die viel Geld in Photovoltaik-Anlagen investiert haben. Zahlreiche Unternehmen wären auf diese Weise gezwungen, neue Bankkredite aufzunehmen, um die Mindereinnahmen abzudecken, die das Dekret mit sich bringt. Das bringt zusätzliche Kosten und mindert die Einnahmen zusätzlich.
Verschiedenste Akteure aus dem Energie-Sektor haben Rekurse und sogar Klagen gegen das Dekret angekündigt. Auch ausländische Investoren, Botschaften und staatliche Handelsvertretungen haben bereits kräftig gegen das Dekret und die leider damit verbundene fehlende Rechtssicherheit in Italien protestiert. Die Handelskammer Bozen und der Südtiroler Energieverband haben in den vergangenen Wochen sowohl auf staatlicher, als auch auf europäischer Ebene gegen den Inhalt des Dekrets Einspruch erhoben. Dass in der Vergangenheit geschlossene Verträge per Dekret oder Gesetz rückwirkend und einseitig abgeändert werden, widerspricht laut Südtiroler Energieverband und Handelskammer nicht nur allen juristischen Grundsätzen. Es hätte weitreichende Auswirkungen auf die Investitionsfreudigkeit in Italien. Rienzner und Ebner: „Durch Maßnahmen wie diese würde das hart erworbene Vertrauen in- und ausländischer Investoren in den Wirtschaftsstandort Italien nachhaltig geschädigt.“
Das Gesetzesdekret Nr. 91, das am 24.06.2014 veröffentlicht wurde und seither in Kraft ist, enthält einschneidende Änderungen, die den Fördertarif für Photovoltaik-Anlagen und zusätzliche Kosten für Anlagenbetreiber betreffen. So sieht das Dekret etwa eine Verlängerung der Auszahlungsfristen für die Förderungen von 20 auf 24 Jahre vor. Beim Dekret, von dem italienweit rund 8.600 Betriebe aus dem Bereich Photovoltaik betroffen sind, handelt sich um eine rückwirkende Änderung von abgeschlossenen Verträgen. „Ein Dekret dieser Art steht im Widerspruch sowohl zur nationalen, als auch zur europäischen Gesetzgebung“, so Rudi Rienzner, Geschäftsführer des Südtiroler Energieverbandes.
Eine Verlängerung der Auszahlungsfristen würde einen Rückgang der jährlichen Erträge um etwa 20 Prozent mit sich bringen. Dieser Rückgang, verbunden mit einem zunehmenden Mangel an Planungssicherheit, würde die Pläne vieler Investoren kräftig durchkreuzen und sie teilweise in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. Das Dekret trifft auch viele kleine und mittelständische Südtiroler Unternehmen, die viel Geld in Photovoltaik-Anlagen investiert haben. Zahlreiche Unternehmen wären auf diese Weise gezwungen, neue Bankkredite aufzunehmen, um die Mindereinnahmen abzudecken, die das Dekret mit sich bringt. Das bringt zusätzliche Kosten und mindert die Einnahmen zusätzlich.
Verschiedenste Akteure aus dem Energie-Sektor haben Rekurse und sogar Klagen gegen das Dekret angekündigt. Auch ausländische Investoren, Botschaften und staatliche Handelsvertretungen haben bereits kräftig gegen das Dekret und die leider damit verbundene fehlende Rechtssicherheit in Italien protestiert. Die Handelskammer Bozen und der Südtiroler Energieverband haben in den vergangenen Wochen sowohl auf staatlicher, als auch auf europäischer Ebene gegen den Inhalt des Dekrets Einspruch erhoben. Dass in der Vergangenheit geschlossene Verträge per Dekret oder Gesetz rückwirkend und einseitig abgeändert werden, widerspricht laut Südtiroler Energieverband und Handelskammer nicht nur allen juristischen Grundsätzen. Es hätte weitreichende Auswirkungen auf die Investitionsfreudigkeit in Italien. Rienzner und Ebner: „Durch Maßnahmen wie diese würde das hart erworbene Vertrauen in- und ausländischer Investoren in den Wirtschaftsstandort Italien nachhaltig geschädigt.“