Pressemitteilung 16.01.2015 - Konzessionen - Ein wichtiger Schritt
Gestern hat der Südtiroler Landtag die neuen Bestimmungen zur Konzessionsvergabe für kleine (<220 kW) und mittlere (220 kW - > 3 MW) hydroelektrische Wasserableitungen verabschiedet. Der Südtiroler Energieverband (SEV) begrüßt ausdrücklich dieses neue Gesetz – auch weil die intensiven Beratungen in den vergangenen Monaten gezeigt haben, dass eine faire Kooperation der wichtigsten Akteure in der Südtiroler Energiewirtschaft durchaus zu guten Ergebnissen führen kann. Der „Energietisch“ hatte sich bereits im Sommer auf ein gemeinsames Regelwerk verständigt, das nicht nur eine rasche und transparente Bearbeitung der Konzessionsvergabe sicherstellt, sondern auch die Versorgungssicherheit peripherer Gebiete und die Förderung territorialer Anliegen hervorhebt. Damit werden dezentral aufgestellte Antragsteller ebenso geschützt wie Energiegenossenschaften im ländlichen Raum. In Zukunft werden mittlere Ableitungen zudem als von öffentlichem Interesse eingestuft, was Grundenteignungen ermöglicht – und die Betreiber zur Zahlung von Umweltgeldern verpflichtet.
Das neue Gesetz soll einen „Investitionsstau“ auflösen: Derzeit liegen in der Landesverwaltung mehr als 400 unerledigte Konzessionsansuchen in diesem Marktsegment auf. Daher konnten in Investitionen im mehrstelligen Millionenbereich in Südtirol nicht umgesetzt werden.
Das neue Gesetz soll einen „Investitionsstau“ auflösen: Derzeit liegen in der Landesverwaltung mehr als 400 unerledigte Konzessionsansuchen in diesem Marktsegment auf. Daher konnten in Investitionen im mehrstelligen Millionenbereich in Südtirol nicht umgesetzt werden.