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Meine Energie. Unsere Energie

Sind Energie-Gemeinschaften und damit die von Bürgerinnen und Bürgern organisierte Eigenversorgung im Bereich der erneuerbaren Elektrizität auch in Südtirol möglich? Der Südtiroler Energieverband (SEV) und die vom Staatsbetrieb GSE (Gestore servizi energetici) kontrollierte Forschungseinrichtung RSE (Ricerca sul Sistema Energetico) wollen diese Frage
in den kommenden Monaten beantworten und haben ihre Zusammenarbeit jetzt vertraglich festgelegt. Der Hintergrund: Im Oktober 2019 suchte das RSE mehrere Kooperationspartner für eine umfangreiche Studie über die Einrichtung und
Führung von Energy Communities. Der SEV schlug als Untersuchungsgebiet die E-Werk-Genossenschaft in Prad vor und erhielt im Februar 2020 nach einem italienweit durchgeführten Auswahlverfahren den Zuschlag.

Das RSE wird untersuchen, ob die E-Werk-Genossenschaft in Prad in der Lage wäre, ihre Mitglieder als „Energieinsel“ oder Energy Community autonom mit Strom zu versorgen. Dabei stehen technische Innovationen wie der Einsatz von
digitalen Steuerungssystemen und effizienten Energiespeichern ebenso auf dem Prüfstand wie eine Kosten-Nutzen-Analyse und die administrativ-rechtlichen Voraussetzungen.

Damit beteiligt sich der SEV aktiv an der Gestaltung eines wichtigen Zukunftsbereichs für die bürgernahe Nutzung erneuerbarer Energie. Ausgangspunkt der Debatte um die Zulassung von Energy Communities in Italien ist die
Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union. 2018 stellte die EU in diesem Text fest, dass „Verbraucher Anspruch darauf haben, Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität zu werden“. Die EU-Mitgliedstaaten
müssten daher in ihrer Gesetzgebung sicherstellen, „dass sich Endkunden und insbesondere Haushalte an einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft beteiligen dürfen, ohne ungerechtfertigten oder diskriminierenden Bedingungen oder Verfahren unterworfen zu sein“.

Im Dezember 2019 definierte die italienische Regierung die Voraussetzungen für eine kollektive Selbstversorgung im Bereich der erneuerbaren Elektrizität und forderte die Aufsichtsbehörde ARERA auf, detaillierte Verfahren zu entwickeln, um die EU-Vorgaben umzusetzen. Im April 2020 legte die ARERA erste Leitlinien vor, die den Fachverbänden - und darunter auch dem SEV - zur Begutachtung zugesandt wurden.


 
 
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