Durchbruch in Rom
Ein großer Erfolg für den SEV – und für die Südtiroler Energiewirtschaft: Laut einer im Senat verabschiedeten Gesetzesvorlage werden Stromverteiler mit weniger als 25.000 Kunden vom so genannten Unbundling funzionale befreit.
Am 3. Mai verabschiedete der Senat in Rom einen Gesetzentwurf im Bereich Wettbewerb und Verbraucherschutz (DDL Concorrenza), der eine für kleinere und mittlere Stromverteiler in Südtirol äußerst wichtige Ausnahmebestimmung beinhaltet. Der Passus war vom SEV erarbeitet und von Hans Berger im Senat unterstützt
worden. Konkret: Laut einem Beschluss der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (AEEGSI) aus dem Jahr 2015 müssen alle Stromverteiler die Geschäftsbereiche Produktion, Trading und Verteilung – organisatorisch und funktional – voneinander trennen. In Südtirol hätte diese Zwangsbestimmung ursprünglich ab dem 1. Juli 2017 für alle einheimischen Stromverteiler in Kraft treten sollen.
Der SEV wollte kleine und mittlere Betriebe in Südtirol mit weniger als 25.000 Kunden mit einer De-Minimis-Klausel vor diesem aufwändigen und kostspieligen Verfahren schützen. Mit dem gestern vom Senat im Rahmen einer Vertrauensabstimmung verabschiedeten Gesetzentwurf hat die Regierung diese wichtigeAusnahmebestimmung voll inhaltlich übernommen. Der umfangreiche DDL Concorrenza wird jetzt zur dritten und letzten Lesung an das Abgeordnetenhausweitergereicht. Weitere Änderungen sind daher nicht zu erwarten.
Schon im Dezember 2015 führten SEV-Direktor Rudi Rienzner,Albrecht Plangger und AEEGSI-Beamte in dieser Angelegenheit ein ausführliches Gespräch. Im Januar 2016 legte Hans Berger im Senat einen Abänderungsantrag vor, der die vom SEV geforderte De-Minimis-Klausel in ein gesetzvertretendes Dekret einfügt, mit dem Italien europäische Richtlinien in nationales Rechtumsetzt und das die Grundlage für die AEEGSI-Vorgabe ist. Am 24. Mai 2016 hatte die 10.
Gesetzgebungskommission des Senats (Industrie, Handel, Tourismus), derenMitglied Hans Berger ist, diesen vom SEV mit der AEEGSI abgestimmten Abänderungsantrag übernommen.
Am 3. Mai verabschiedete der Senat in Rom einen Gesetzentwurf im Bereich Wettbewerb und Verbraucherschutz (DDL Concorrenza), der eine für kleinere und mittlere Stromverteiler in Südtirol äußerst wichtige Ausnahmebestimmung beinhaltet. Der Passus war vom SEV erarbeitet und von Hans Berger im Senat unterstützt
worden. Konkret: Laut einem Beschluss der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (AEEGSI) aus dem Jahr 2015 müssen alle Stromverteiler die Geschäftsbereiche Produktion, Trading und Verteilung – organisatorisch und funktional – voneinander trennen. In Südtirol hätte diese Zwangsbestimmung ursprünglich ab dem 1. Juli 2017 für alle einheimischen Stromverteiler in Kraft treten sollen.
Der SEV wollte kleine und mittlere Betriebe in Südtirol mit weniger als 25.000 Kunden mit einer De-Minimis-Klausel vor diesem aufwändigen und kostspieligen Verfahren schützen. Mit dem gestern vom Senat im Rahmen einer Vertrauensabstimmung verabschiedeten Gesetzentwurf hat die Regierung diese wichtigeAusnahmebestimmung voll inhaltlich übernommen. Der umfangreiche DDL Concorrenza wird jetzt zur dritten und letzten Lesung an das Abgeordnetenhausweitergereicht. Weitere Änderungen sind daher nicht zu erwarten.
Schon im Dezember 2015 führten SEV-Direktor Rudi Rienzner,Albrecht Plangger und AEEGSI-Beamte in dieser Angelegenheit ein ausführliches Gespräch. Im Januar 2016 legte Hans Berger im Senat einen Abänderungsantrag vor, der die vom SEV geforderte De-Minimis-Klausel in ein gesetzvertretendes Dekret einfügt, mit dem Italien europäische Richtlinien in nationales Rechtumsetzt und das die Grundlage für die AEEGSI-Vorgabe ist. Am 24. Mai 2016 hatte die 10.
Gesetzgebungskommission des Senats (Industrie, Handel, Tourismus), derenMitglied Hans Berger ist, diesen vom SEV mit der AEEGSI abgestimmten Abänderungsantrag übernommen.