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Biogas: Förderung für Anlagen in Südtirol verlängert

Im Rahmen der Beratungen über das „Milleproroghe“-Dekret haben die Kommissionen für Verfassungsfragen und Haushalt in der Abgeordnetenkammer wichtige Förderungen für Biogasanlagen mit einer Nennleistung bis zu 300 kW bei der Stromproduktion, die 2016 eingeführt worden waren, bis Ende 2021 verlängert. Der entsprechende Abänderungsantrag war vom SVP-Kammerabgeordneten Albrecht Plangger in enger Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Energieverband SEV formuliert worden. „Wir bedanken uns für dieses wertvolle Engagement. Eine wirtschaftlich tragbare Förderung der Stromproduktion ist für den weiteren Fortbestand der Biogasanlagen auch in Südtirol entscheidend“, erklärt SEV-Direktor Rudi Rienzner. Das „Milleproroghe“-Dekret wurde inzwischen von beiden Parlamentskammern verabschiedet und in ein Gesetz umgewandelt.

In Südtirol gibt es mehr als 30 Biogasanlagen, die aus Gülle, Mist und organischen Abfällen Gas produzieren und dieses zur Erzeugung von Strom und Wärme verwenden. Die Nutzung von Biogas ist ein wichtiger Baustein, wenn es darum geht, fossile Energieträger durch erneuerbare Energie zu ersetzen. In einem Strategiepapier, das der Landesregierung im August übergeben worden war, schlägt der SEV den Einsatz von Biogas als Ersatz für fossile Treibstoffe im LKW- und PKW-Verkehr vor. So könne aus Biogas flüssiges Methan und Wasserstoff – ein Treibstoff der Zukunft – erzeugt werden. 



 
 
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