Zitterpartie in Rom
03.07.2017
Am 29. Juni stimmte das Abgeordnetenhaus einer Gesetzesvorlage zu, mit der Italien – auch im Bereich Energie – ordnungspolitische Richtlinien der EU übernimmt (DDL Concorrenza). Der abgeänderte Entwurf muss jetzt in vierter Lesung vom Senat verabschiedet werden. Eine vom SEV erarbeitete De-Minimis-Klausel, die Stromverteiler mit weniger als 25.000 Kunden vom so genannten Unbundling funzionale befreit, blieb unangetastet. Dennoch ist die funktionale Trennung der Bereiche Produktion, Trading und Verteilung am 1. Juli in Kraft getreten. Der SEV hat mit der Aufsichtsbehörde AEEGSI über das weitere Vorgehen gesprochen.
Demnach wird die AEEGSI allen Betrieben, die der Unbundling-Pflicht nicht nachgekommen sind, zwar keinen Aufschub gewähren – die Ermittlung säumiger Verteiler wird aber erst am 10. Juli erfolgen. Danach verschickt die AEEGSI ein erstes
Mahnschreiben. Nach etwa zehn Tagen wird die AEEGSI die Erfüllung der Unbundling-Pflicht dann in einem zweiten Schreiben mit der Androhung von Sanktionen einfordern. Addiert man die gewährten Fristen dazu, hat ein Stromverteiler etwa bis Mitte August Zeit, um das Unbundling funzionale rechtswirksam umzusetzen.
Der SEV wird alle Mitgliedsbetriebe zeitnah über die weiteren Entwicklungen informieren und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen vorschlagen.
Demnach wird die AEEGSI allen Betrieben, die der Unbundling-Pflicht nicht nachgekommen sind, zwar keinen Aufschub gewähren – die Ermittlung säumiger Verteiler wird aber erst am 10. Juli erfolgen. Danach verschickt die AEEGSI ein erstes
Mahnschreiben. Nach etwa zehn Tagen wird die AEEGSI die Erfüllung der Unbundling-Pflicht dann in einem zweiten Schreiben mit der Androhung von Sanktionen einfordern. Addiert man die gewährten Fristen dazu, hat ein Stromverteiler etwa bis Mitte August Zeit, um das Unbundling funzionale rechtswirksam umzusetzen.
Der SEV wird alle Mitgliedsbetriebe zeitnah über die weiteren Entwicklungen informieren und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen vorschlagen.