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Wasserkraft: Klarstellung zur Förderung

26.04.2019
Das Land korrigiert sich selbst – und ergänzt die im Dezember beschlossenen Richtlinien zur Gewährung von
Beiträgen für den Bau neuer Wasserkraftwerke zur Stromversorgung von Gebäuden, die nicht an das Netz angeschlossen sind. Der Grund: Eine Bestimmung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Richtlinien sei „nicht eindeutig formuliert, da sie sich nur auf Unternehmen bezieht und somit nicht klar ist, in welchem Ausmaß die Beiträge zugunsten von natürlichen Personen, öffentlichen Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht zuerkannt werden“.

Im April hat die Landesregierung nachgebessert. Im Klartext: Alle natürlichen und juristischen Personen, die in Südtirol den Bau und die Erweiterung von Wasserkraftwerken zur Eigenversorgung mit Strom von nicht an das Stromnetz angeschlossenen Gebäuden durchführen, können in Zukunft die vorgesehenen Beiträge in Anspruch nehmen und zwar im Ausmaß von 65 Prozent bei Alm- und Schutzhütten. Bei mittleren Unternehmen wird der Beitrag auf 55 Prozent und bei Großunternehmen auf 45
Prozent reduziert. Diese Änderung gilt auch für alle bereits eingereichten und noch nicht genehmigten Anträge.
 
 
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