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Unser Strom - Unsere Energie

22.04.2021
Innovation aus Europa: Nach der Zustimmung durch das italienische Parlament sowie der Veröffentlichung des entsprechenden Gesetzes im Amtsblatt der Republik am 22. April sind zwei EU-Richtlinien (Erneuerbare-Energien-Richtlinie „RED II“ und Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie) endgültig in italienisches Recht überführt worden. Damit werden Bürgerenergie-Gemeinschaften und die Möglichkeit einer kollektiven Selbstversorgung mit erneuerbarer Energie in Italien nicht nur gesetzlich anerkannt – diese neuen Formen der bürgernahen und demokratischen Energieversorgung vor Ort sind auch förderungsberechtigt. Mit einem Pilotprojekt in Südtirol ist der SEV bereits in diesem wichtigen Zukunftsbereich tätig.

Der Hintergrund: Im Oktober 2019 suchte die vom GSE kontrollierte Forschungseinrichtung RSE (Ricerca sul Sistema Energetico) Kooperationspartner für eine umfangreiche Studie über die Einrichtung und Führung von so genannten Energy Communities. Der SEV schlug als Untersuchungsgebiet die E-Werk-Genossenschaft in Prad vor und erhielt im Februar 2020 nach einem italienweit durchgeführten Auswahlverfahren den Zuschlag.

Auch die ARERA lässt sich inzwischen über Energiegemeinschaften informieren: Am 21. April sind die Mitglieder des von der ARERA eingerichteten „Osservatorio permanente della Regolazione energetica, idrica e del teleriscaldamento“ zu einer Videokonferenz zum Thema „Energiegemeinschaften und kollektive Selbstversorgung“ zusammengetroffen. Die Tagung eröffnete ARERA-Präsident Stefano Besseghini. SEV-Direktor Rudi Rienzner stellte die Südtiroler Energielandschaft, den SEV und das E-Werk-Prad vor. Der RSE präsentierte, neben anderen Forschungsvorhaben, auch das Pilotprojekt in Südtirol.

In Prad untersucht das RSE, ob die E-Werk-Genossenschaft in der Lage wäre, ihre Mitglieder als „Energieinsel“ oder Energy Community autonom mit Strom und Wärme zu versorgen. Dabei werden Kombinationen aus innovativen Technologien und regulierenden Rahmenbedingungen simuliert, die eine erfolgreiche Integration von Produktion und Verbrauch gewährleisten sollen. Ein Projekt für die Zukunft: Die in diesem Versuchslabor entwickelten Steuerungs- und Kontrollsysteme sowie die Kosten-Nutzen-Analyse könnten durchaus auch auf andere SEV-Mitglieder in Südtirol übertragen werden.

Ausgangspunkt für die Zulassung von Energy Communities in Italien ist die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union. 2018 stellte die EU in diesem Text fest, dass „Verbraucher Anspruch darauf haben, Eigenversorger im
Bereich erneuerbare Elektrizität zu werden“. Die EU-Mitgliedstaaten müssten daher in ihrer Gesetzgebung sicherstellen, „dass sich Endkunden und insbesondere Haushalte an einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft beteiligen dürfen, ohne ungerechtfertigten oder diskriminierenden Bedingungen oder Verfahren unterworfen zu sein“. In Italien ist das jetzt geschehen.




 
 
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