Unser Einsatz - Ihr Erfolg
27.01.2016
Als Interessenvertretung setzen wir uns für unsere Mitglieder ein. Ein Schwerpunkt dieser intensiven Lobbyarbeit ist die Befreiung kleiner und mittlerer Energieversorger vom so genannten „unbundling funzionale“. Der Hintergrund: Laut einem Beschluss der italienischen Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (AEEG) aus dem Jahr 2015 müssen Energieversorgungsunternehmen die Geschäftsbereiche Produktion, Trading und Verteilung – organisatorisch und funktional – vollständig voneinander trennen. In Südtirol soll diese Regel ab dem 1. Juli 2017 gelten. Vor allem für kleine und mittlere Energiebetriebe ist diese erzwungene Aufspaltung teuer – und existenzgefährdend.
Der SEV möchte daher Betriebe mit weniger als 25.000 angeschlossenen Kunden mit einer De-Minimis-Klausel schützen. Diese Unternehmen würden demnach nicht der Unbundling-funzionale-Pflicht unterliegen. Im Dezember 2015 führten SEV-Direktor Rudi Rienzner, der SVP-Kammerabgeordnete Albrecht Plangger und AEEG-Beamte in dieser Angelegenheit ein ausführliches Gespräch. Das Ergebnis dieses Treffens ist ein großer Erfolg für den SEV – und für unsere Mitglieder. Schon am 14. Januar 2016 legte SVP-Senator Hans Berger im Senat einen Abänderungsantrag vor, der die vom SEV geforderte De-Minimis-Klausel in ein gesetzvertretendes Dekret aus dem Jahr 2011 einfügt, mit dem Italien mehrere europäische Richtlinien in nationales Recht umsetzt hat – und das die Grundlage für die umstrittene AEEG-Vorgabe ist.
Der SEV möchte daher Betriebe mit weniger als 25.000 angeschlossenen Kunden mit einer De-Minimis-Klausel schützen. Diese Unternehmen würden demnach nicht der Unbundling-funzionale-Pflicht unterliegen. Im Dezember 2015 führten SEV-Direktor Rudi Rienzner, der SVP-Kammerabgeordnete Albrecht Plangger und AEEG-Beamte in dieser Angelegenheit ein ausführliches Gespräch. Das Ergebnis dieses Treffens ist ein großer Erfolg für den SEV – und für unsere Mitglieder. Schon am 14. Januar 2016 legte SVP-Senator Hans Berger im Senat einen Abänderungsantrag vor, der die vom SEV geforderte De-Minimis-Klausel in ein gesetzvertretendes Dekret aus dem Jahr 2011 einfügt, mit dem Italien mehrere europäische Richtlinien in nationales Recht umsetzt hat – und das die Grundlage für die umstrittene AEEG-Vorgabe ist.