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Strom: Frei am Markt

19.12.2023
Letzte Gelegenheit: Wer mit dem Ende des geschützten Grundversorgungsdienstes nicht von einem Stromversorger „ersteigert“ werden will, muss jetzt handeln. 2024 endet der geschützte Grundversorgungsdienst. Am 1. Juli werden nicht schutzbedürftige Kundinnen und Kunden, die noch nicht in den freien Markt gewechselt sind, von einem Stromversorger, der im Januar 2024 ein entsprechendes Versteigerungsverfahren gewonnen hat, automatisch wie eine Handelsware übernommen. Das bedeutet: Der Strom kommt in diesem Fall von einem neuen Anbieter, der auch die Stromrechnung ausstellt. Dieses Unternehmen wird seinen Sitz möglicherweise nicht in der Region Trentino-Südtirol haben, keine zweisprachigen Dienste anbieten und – mit großer Wahrscheinlichkeit – über keine eigenen Servicestellen in unserem Land verfügen.

Im geschützten Grundversorgungsdienst legt die Aufsichtsbehörde ARERA die Lieferungsbedingungen – und damit auch den Strompreis – fest. Auf dem freien Markt kaufen Kunden Strom ein, die ihren Stromhändler selbst ausgewählt haben. In diesem Fall werden die Lieferungsbedingungen von den Vertragsparteien vereinbart.

Auf dem freien Markt ist die vom SEV initiierte Verbrauchergenossenschaft Ötzi Strom eine gute Alternative. Ötzi Strom kommt aus Kraftwerken in Südtirol und wird nur aus Wasserkraft oder Sonnenenergie gewonnen. Ötzi Strom wurde gegründet, um die Energiezukunft in einer solidarischen Gemeinschaft– nachhaltig, selbtverantwortlich und demokratisch – zu gestalten. Die Vision von Ötzi-Strom: Eine gemeinschaftliche Teilhabe an den Ressourcen Wasser, Sonne und Wind ist – mit der eigenständigen Verteilung von „grüner“ Energie aus dem eigenen Land und dem Aufbau von eigenen Produktionsanlagen – möglich.
 
 
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