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Strom: Die neuen Zähler

30.10.2020
Auch kleine und mittlere Stromverteiler müssen die neuen 2G-Zähler installieren. Konkret: Am 6. Oktober hat die Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt ARERA Regulierungsvorschläge zur Installation von 2G-Zählern durch Stromverteiler mit weniger als 100.000 Entnahmepunkten veröffentlicht. Demnach dürfen kleine und mittlere Verteiler ab dem 1. Januar 2022 nur noch 2G-Zähler installieren. Am 31. Dezember 2025 müssen dann mindestens 90 Prozent der am 31. Dezember 2020 bedienten Entnahmepunkte mit 2G-Zählern ausgestattet sein. Der SEV beteiligt sich mit einem Positionspapier an diesem Konsultationsverfahren – und wird seine Mitgliedsbetriebe am 12. November mit einem Webinar darüber informieren.

Die neuen 2G-Zähler messen den jeweiligen Energieverbrauch, leiten die erhobenen Werte im 15-Minuten-Rhythmus weiter und können mit anderen digitalen Technologien online kommunizieren. Damit erhalten Stromkunden die Möglichkeit, den Energiekonsum einzelner Haushaltsgeräte zu überwachen. Die Vorteile liegen also auf der Hand: Digitale Plattformen bilden die
Lastkurve der eigenen Wohnung fast in Realzeit ab, die Netzverwaltung für Verteilerbetriebe wird einfacher und Haushalte, die als „Prosumer“ selbst Strom erzeugen, verfügen über zusätzliche Informationen und können jederzeit online auf die Daten der Verbrauchshistorie und der Energieproduktion zurückgreifen.
 
 
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