Sicherheit im Kraftwerk
31.05.2016
Im Frühjahr hat die Landesregierung Bestimmungen zur Verbesserung der Sicherheit für konzessionspflichtige Anlagen verabschiedet, die öffentliche Gewässer für die Produktion von elektrischer Energie nutzen. Auf einer Informationsveranstaltung hat der SEV seine Mitglieder über die Auswirkungen dieses Beschlusses
informiert. Mit gutem Grund: Denn die ersten Fälligkeiten sind bereits absehbar.
Im Mittelpunkt der von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen stehen die Druckrohrleitungen. Der Hintergrund: In der Vergangenheit entschieden die Kraftwerksbetreiber weitgehend selbst über den Umfang der Sicherheitskontrollen
und behoben Leitungsschäden häufig nach dem „Feuerwehrprinzip“. Zur Erinnerung: Das durchschnittliche Betriebsalter der Großwasserkraftanlagen in Südtirol beträgt 71 Jahre.
Der Beschluss der Landesregierung sieht dann auch die regelmäßige Überprüfung von Druckrohrleitungen, Freispiegelleitungen und Notschluss-Systemen, den Einbau eines Differentialmesssystems für Anlagen mit einer jährlichen Nennleistung von über drei MW, eine Risikoanalyse und die Führung eines Registers für sicherheitsrelevante Störfälle vor.
Da die ersten Prüfungen der Notschluss-Systeme in den ersten sechs Monaten nach dem Inkrafttreten des Beschlusses (26. April 2016) fällig werden, muss das Register für sicherheitsrelevante Störfälle von den meisten Kraftwerksbetreibern
bis zum 27. Oktober 2016 erstellt werden. Das Register umfasst – unter anderem – die Prüfberichte, die Risikoanalyse, Informationen über Störfälle, einen Lageplan, eine Beschreibung des Anlagenbestands sowie einen Wartungsplan. Das Kompetenzzentrum des SEV und die Fachpartner des Verbands stehen allen Mitgliedern für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
informiert. Mit gutem Grund: Denn die ersten Fälligkeiten sind bereits absehbar.
Im Mittelpunkt der von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen stehen die Druckrohrleitungen. Der Hintergrund: In der Vergangenheit entschieden die Kraftwerksbetreiber weitgehend selbst über den Umfang der Sicherheitskontrollen
und behoben Leitungsschäden häufig nach dem „Feuerwehrprinzip“. Zur Erinnerung: Das durchschnittliche Betriebsalter der Großwasserkraftanlagen in Südtirol beträgt 71 Jahre.
Der Beschluss der Landesregierung sieht dann auch die regelmäßige Überprüfung von Druckrohrleitungen, Freispiegelleitungen und Notschluss-Systemen, den Einbau eines Differentialmesssystems für Anlagen mit einer jährlichen Nennleistung von über drei MW, eine Risikoanalyse und die Führung eines Registers für sicherheitsrelevante Störfälle vor.
Da die ersten Prüfungen der Notschluss-Systeme in den ersten sechs Monaten nach dem Inkrafttreten des Beschlusses (26. April 2016) fällig werden, muss das Register für sicherheitsrelevante Störfälle von den meisten Kraftwerksbetreibern
bis zum 27. Oktober 2016 erstellt werden. Das Register umfasst – unter anderem – die Prüfberichte, die Risikoanalyse, Informationen über Störfälle, einen Lageplan, eine Beschreibung des Anlagenbestands sowie einen Wartungsplan. Das Kompetenzzentrum des SEV und die Fachpartner des Verbands stehen allen Mitgliedern für weitere Fragen gerne zur Verfügung.