SEV-Lobbying
Am 22. Februar sind
die - leider nicht anwenderfreundlichen - Richtlinien zur Förderung der Energieeffizienz und zur Nutzung
erneuerbarer Energiequellen in Kraft getreten. Der SEV hat sich in den
vergangenen Monaten im konstruktiven Dialog mit den zuständigen Landesämtern
aktiv für die Interessen seiner Mitglieder eingesetzt – und entsprechende
Vorschläge hinterlegt. Ein Beispiel für dieses Engagement sind die in Artikel 22 (für
Unternehmen) vorgesehenen „Energieaudits“. Diese geben Betreibern von
Fernheizwerken die Möglichkeit, Einsparpotentiale zu ermitteln und
wirtschaftlich-technisch zu bewerten. Für die Betriebsentwicklung und
Investitionsplanung ist diese Vor-Ort-Beratung von entscheidender Bedeutung. Die
Förderhöhe beträgt hier 60 Prozent (für kleine Unternehmen) – und beruht nicht
zuletzt auf einer Intervention des SEV.
Zudem
sehen die Richtlinien die Förderung des „hydraulischer Abgleichs bestehender Heiz-
und Kühlanlagen“ vor. Damit können Verteilungsanlagen zur Fernwärmeversorgung auf
der Kundenseite optimiert werden. Auch dafür hatte sich der SEV maßgeblich eingesetzt.
Schon im vergangenen Herbst hat der SEV im Zuge der Beratungen
über die - ebenfalls nicht anwenderfreundlichen und in der Praxis vor allem für Fernheizwerke schwer umsetzbaren - „Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der
Fernwärme“ erreicht, dass auch die Optimierung von Erzeugungsanlagen gefördert wird.
Ein früherer Entwurf hatte nur Förderungsmaßnahmen zugunsten der Optimierung der
Verteilerinfrastruktur (Wärmenetz) vorgesehen.