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SEV-Lobbying

24.02.2017

Am 22. Februar sind die - leider nicht anwenderfreundlichen - Richtlinien zur Förderung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Kraft getreten. Der SEV hat sich in den vergangenen Monaten im konstruktiven Dialog mit den zuständigen Landesämtern aktiv für die Interessen seiner Mitglieder eingesetzt – und entsprechende Vorschläge hinterlegt. Ein Beispiel für dieses Engagement sind die in Artikel 22 (für Unternehmen) vorgesehenen „Energieaudits“. Diese geben Betreibern von Fernheizwerken die Möglichkeit, Einsparpotentiale zu ermitteln und wirtschaftlich-technisch zu bewerten. Für die Betriebsentwicklung und Investitionsplanung ist diese Vor-Ort-Beratung von entscheidender Bedeutung. Die Förderhöhe beträgt hier 60 Prozent (für kleine Unternehmen) – und beruht nicht zuletzt auf einer Intervention des SEV.

Zudem sehen die Richtlinien die Förderung des „hydraulischer Abgleichs bestehender Heiz- und Kühlanlagen“ vor. Damit können Verteilungsanlagen zur Fernwärmeversorgung auf der Kundenseite optimiert werden. Auch dafür hatte sich der SEV maßgeblich eingesetzt. Schon im vergangenen Herbst hat der SEV im Zuge der Beratungen über die - ebenfalls nicht anwenderfreundlichen und in der Praxis vor allem für Fernheizwerke schwer umsetzbaren - „Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der Fernwärme“ erreicht, dass auch die Optimierung von Erzeugungsanlagen gefördert wird. Ein früherer Entwurf hatte nur Förderungsmaßnahmen zugunsten der Optimierung der Verteilerinfrastruktur (Wärmenetz) vorgesehen.

 
 
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