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„Sblocca Cantieri“: Unser Engagement

21.06.2019
Die betriebsinterne Erledigung von Arbeiten könnte für Konzessionsinhaber in Zukunft leichter werden - dank einer parlamentarischen Initiative des SEV. Am 13. Juni hat das Abgeordnetenhaus in Rom das Dekret „Sblocca Cantieri“ endgültig verabschiedet. Der Text reformiert das Vergaberecht im Bereich der öffentlichen Arbeiten. Dabei wurde der Artikel 177 durch einen wichtigen Passus ergänzt. Der Hintergrund: Der Artikel verpflichtet – gemäß einer Interpretation der Antikorruptionsbehörde – Inhaber von Konzessionen, für die keine Ausschreibung durchgeführt wurde, mindestens 80 Prozent aller Arbeiten, Dienstleistungen und Warenbestellungen öffentlich auszuschreiben und somit an externe Unternehmen zu vergeben. Diese Interpretation wäre, trotz des eigenen Vergaberechts, wohl auch in Südtirol zur Anwendung gekommen. Das eigene Personal kann in diesen Fällen also nicht eingesetzt werden.

Bisher mussten sich alle Konzessionäre wie etwa Betreiber von Wasserkraftwerken in Südtirol dieser Bestimmung bis zum 31. Dezember 2019 anpassen. Mit dem gestern verabschiedeten Dekret wird diese Frist dank eines von den SVP-Parlamentariern Albrecht Plangger und Meinhard Durnwalder auf Ersuchen des SEV eingebrachten Abänderungsantrags um ein Jahr verlängert. Damit steht jetzt genügend Zeit zur Verfügung, um diese Vergaberegelung im Gesetzgebungsverfahren abändern zu lassen.

Ohne die Hilfe unserer Parlamentarier wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen. Der Südtiroler Energieverband bedankt sich daher bei Albrecht Plangger und Meinhard Durnwalder für deren  Einsatz.
 
 
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