Saubere Energie für alle Europäer
27.03.2019
Am 26. März hat das Europäische Parlament vier Rechtsakte verabschiedet, die den Strommarkt in der EU auf künftige Herausforderungen vorbereiten und die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Mittelpunkt der Energiewende stellen. Damit
sind die Verhandlungen über das Maßnahmen-Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ abgeschlossen.
Die neuen Vorschriften ermöglichen es den Verbrauchern, sich aktiv am Markt zu beteiligen, und schaffen zugleich einen soliden Rahmen für den Verbraucherschutz. So wurde der Begriff ‘citizens energy communities’ in das europäische Rechtssystem aufgenommen. Die neue Marktgestaltung trägt auch zum Ziel der EU bei, bei der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen weltweit die Führungsrolle zu übernehmen, da sie mehr Flexibilität ermöglicht, um einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Netz aufnehmen zu können. Die Umstellung auf erneuerbare Energien und eine stärkere Elektrifizierung sind für die Verwirklichung der CO2-Neutralität bis 2050 von entscheidender Bedeutung.
Nach der Genehmigung durch das Parlament muss der Ministerrat der EU den Wortlaut der vier Rechtsakte (eine Richtlinie und drei Verordnungen) förmlich billigen, woraufhin diese im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die Verordnungen treten sofort in Kraft (Geltungsbeginn der Stromverordnung: 1. Januar 2020). Die Richtlinie muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Hintergrund: Am 30. November 2016 hatte die Kommission ein neues Regelwerk für die Gestaltung der EU-Energiemärkte vorgeschlagen, um die Integration erneuerbarer Energien in die Energiemärkte zu erleichtern, die Stellung der Verbraucher zu verbessern und zu einer besseren Steuerung der Energieströme in der EU beizutragen. Schließlich hat sich der Strommarkt seit 2009, als zuletzt neue Rechtsvorschriften eingeführt wurden, grundlegend verändert. Der Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Stroms wird bis 2030 von derzeit 25 % voraussichtlich auf 55 % ansteigen.
sind die Verhandlungen über das Maßnahmen-Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ abgeschlossen.
Die neuen Vorschriften ermöglichen es den Verbrauchern, sich aktiv am Markt zu beteiligen, und schaffen zugleich einen soliden Rahmen für den Verbraucherschutz. So wurde der Begriff ‘citizens energy communities’ in das europäische Rechtssystem aufgenommen. Die neue Marktgestaltung trägt auch zum Ziel der EU bei, bei der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen weltweit die Führungsrolle zu übernehmen, da sie mehr Flexibilität ermöglicht, um einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Netz aufnehmen zu können. Die Umstellung auf erneuerbare Energien und eine stärkere Elektrifizierung sind für die Verwirklichung der CO2-Neutralität bis 2050 von entscheidender Bedeutung.
Nach der Genehmigung durch das Parlament muss der Ministerrat der EU den Wortlaut der vier Rechtsakte (eine Richtlinie und drei Verordnungen) förmlich billigen, woraufhin diese im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die Verordnungen treten sofort in Kraft (Geltungsbeginn der Stromverordnung: 1. Januar 2020). Die Richtlinie muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Hintergrund: Am 30. November 2016 hatte die Kommission ein neues Regelwerk für die Gestaltung der EU-Energiemärkte vorgeschlagen, um die Integration erneuerbarer Energien in die Energiemärkte zu erleichtern, die Stellung der Verbraucher zu verbessern und zu einer besseren Steuerung der Energieströme in der EU beizutragen. Schließlich hat sich der Strommarkt seit 2009, als zuletzt neue Rechtsvorschriften eingeführt wurden, grundlegend verändert. Der Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Stroms wird bis 2030 von derzeit 25 % voraussichtlich auf 55 % ansteigen.