Römische Turbulenzen
16.12.2019
Das Haushaltsgesetz wird das Ende des geschützten Grundversorgungsdienstes nicht verschieben – Planungssicherheit gibt es trotzdem nicht. Zur Erinnerung: Am 12. Dezember wurde in der zuständigen Gesetzgebungskommission des Senats ein Abänderungsantrag in den Entwurf des Haushaltsgesetzes („Legge di bilancio“) eingebaut, der das Ende des geschützten Grundversorgungsdienstes auf den 1. Januar 2022 verschoben hätte. Aktuell ist dessen Abschaffung am 1. Juli 2020 vorgesehen. Am 16. Dezember wurde dieser Passus dann wieder entfernt.
Dennoch steht eine Verschiebung weiterhin im Raum: Im Rahmen einer Anhörung im Senat hatte sich der Präsident der ARERA Stefano Besseghini ebenso wie die Verbraucherschutzverbände für eine Verschiebung ausgesprochen. Die ARERA schlägt inzwischen einen abgestuften Übergang vor, die Regierung prüft weiterhin eine Verschiebung des geplanten „Ausstiegs“ aus dem geschützten Markt, der – laut den ARERA-Zahlen von 2018 – im Bereich Strom 56 Prozent aller Haushaltskunden (oder 16,5 Millionen Familien) und 43 Prozent aller Unternehmen (oder drei Millionen Betriebe) betrifft, die elektrische Energie im Grundversorgungsdienst beziehen.
Im Rahmen
einer Anhörung im Senat hatte sich der Präsident der ARERA, Stafano Besseghini –
ebenso wie die Verbraucherschutzverbände – für eine Verschiebung ausgesprochen.
Die ARERA schlägt inzwischen einen abgestuften Übergang vor, die Regierung
prüft weiterhin eine Verschiebung des geplanten „Ausstiegs“ im Juli 2020, der –
laut den ARERA-Zahlen von 2018 – im Bereich Strom 56 Prozent aller Haushaltskunden
oder 16,5 Millionen Familien und 43
Prozent aller Unternehmen (oder drei Millionen Betriebe) betrifft, die ihren
Strom derzeit im geschützten Grundversorgungsdienst beziehen.
Im Rahmen
einer Anhörung im Senat hatte sich der Präsident der ARERA, Stafano Besseghini –
ebenso wie die Verbraucherschutzverbände – für eine Verschiebung ausgesprochen.
Die ARERA schlägt inzwischen einen abgestuften Übergang vor, die Regierung
prüft weiterhin eine Verschiebung des geplanten „Ausstiegs“ im Juli 2020, der –
laut den ARERA-Zahlen von 2018 – im Bereich Strom 56 Prozent aller Haushaltskunden
oder 16,5 Millionen Familien und 43
Prozent aller Unternehmen (oder drei Millionen Betriebe) betrifft, die ihren
Strom derzeit im geschützten Grundversorgungsdienst beziehen.
Dennoch steht eine Verschiebung weiterhin im Raum: Im Rahmen einer Anhörung im Senat hatte sich der Präsident der ARERA Stefano Besseghini ebenso wie die Verbraucherschutzverbände für eine Verschiebung ausgesprochen. Die ARERA schlägt inzwischen einen abgestuften Übergang vor, die Regierung prüft weiterhin eine Verschiebung des geplanten „Ausstiegs“ aus dem geschützten Markt, der – laut den ARERA-Zahlen von 2018 – im Bereich Strom 56 Prozent aller Haushaltskunden (oder 16,5 Millionen Familien) und 43 Prozent aller Unternehmen (oder drei Millionen Betriebe) betrifft, die elektrische Energie im Grundversorgungsdienst beziehen.
Im Rahmen
einer Anhörung im Senat hatte sich der Präsident der ARERA, Stafano Besseghini –
ebenso wie die Verbraucherschutzverbände – für eine Verschiebung ausgesprochen.
Die ARERA schlägt inzwischen einen abgestuften Übergang vor, die Regierung
prüft weiterhin eine Verschiebung des geplanten „Ausstiegs“ im Juli 2020, der –
laut den ARERA-Zahlen von 2018 – im Bereich Strom 56 Prozent aller Haushaltskunden
oder 16,5 Millionen Familien und 43
Prozent aller Unternehmen (oder drei Millionen Betriebe) betrifft, die ihren
Strom derzeit im geschützten Grundversorgungsdienst beziehen.
Im Rahmen
einer Anhörung im Senat hatte sich der Präsident der ARERA, Stafano Besseghini –
ebenso wie die Verbraucherschutzverbände – für eine Verschiebung ausgesprochen.
Die ARERA schlägt inzwischen einen abgestuften Übergang vor, die Regierung
prüft weiterhin eine Verschiebung des geplanten „Ausstiegs“ im Juli 2020, der –
laut den ARERA-Zahlen von 2018 – im Bereich Strom 56 Prozent aller Haushaltskunden
oder 16,5 Millionen Familien und 43
Prozent aller Unternehmen (oder drei Millionen Betriebe) betrifft, die ihren
Strom derzeit im geschützten Grundversorgungsdienst beziehen.