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Nachlass für PV-Anlagen

26.04.2016
Eine gute Nachricht für die Eigentümer von Photovoltaikanlagen: Laut dem Stabilitätsgesetz 2016 und einem im Februar versandten Rundschreiben der Finanzverwaltung werden PV-Module und Wechselrichter, die nicht in Dächer oder Hauswände integriert sind, bei der Ermittlung des Katasterwerts nicht mehr berücksichtigt. Die Folge sind geringere Katastererträge – und die Senkung der Immobiliensteuer IMU um bis zu 90 Prozent.

Bis zum 15. Juni können die Katastererträge bestehender Photovoltaikanlagen neu berechnet werden. Die neuen Erträge gelten dann ab dem ersten Januar 2016. Mit anderen Worten: Die Minderung der Katasterträge beeinflusst die Steuerberechnungen des gesamten laufenden Jahres. Das Finanzamt hat dafür die DOCFA-Meldung („Documenti catasto fabbricati“) für die Meldung von Immobilien geändert. Die neue Version wurde den Gesetzesbestimmungen angepasst und kann somit für die Aktualisierung der Katastererträge verwendet werden.

Mit seinem Service-Partner Syneco unterstützt der SEV die Eigentümer von PV-Anlagen bei der Aktualisierung der Katasterwerte und übernimmt die entsprechenden Meldungen. Wer diesen Dienst in Anspruch nehmen möchte, sollte die Unterlagen (Status der aktuellen Katastereintragung‚ Planzeichnung der Anlage) bis zum 15. Mai an den SEV weiterleiten.

 
 
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