Lobbying: Stichwort Gewässerschutz
26.06.2020
In einer ausführlichen Stellungnahme kommentiert der SEV den aktuellen Entwurf des Gewässerschutzplans und fordert in einem Positionspapier vor allem im Genehmigungsverfahren für Wasserableitungen Nachbesserungen.
Laut Entwurf entscheidet eine Dienststellenkonferenz, die von Ämtern aus dem Umweltbereich besetzt ist, über die Zulassung neuer und die Erneuerung bestehender Ableitungen, wobei schon ein negatives Gutachten eines Amtes zur Ablehnung eines Antrags führt. Der SEV möchte die Konferenz durch ein Mitglied aus der Abteilung Wirtschaft ergänzen und einen Mehrheitsentscheid einführen. „Die Stromerzeugung aus Wasserkraft ist eine wichtige Stütze bei der Eindämmung des Klimawandels und liegt daher im öffentlichen Interesse“, erklärt SEV-Präsident Hanspeter Fuchs. Es sei „unabdingbar, dass die Stromproduktion aus Wasserkraft durch restriktive Umweltauflagen nicht abnimmt und dass es möglich ist, das noch nicht ausgeschöpfte Wasserkraftpotenzial – sofern ökologisch verträglich – nachhaltig erschließen zu können“.
Laut Entwurf entscheidet eine Dienststellenkonferenz, die von Ämtern aus dem Umweltbereich besetzt ist, über die Zulassung neuer und die Erneuerung bestehender Ableitungen, wobei schon ein negatives Gutachten eines Amtes zur Ablehnung eines Antrags führt. Der SEV möchte die Konferenz durch ein Mitglied aus der Abteilung Wirtschaft ergänzen und einen Mehrheitsentscheid einführen. „Die Stromerzeugung aus Wasserkraft ist eine wichtige Stütze bei der Eindämmung des Klimawandels und liegt daher im öffentlichen Interesse“, erklärt SEV-Präsident Hanspeter Fuchs. Es sei „unabdingbar, dass die Stromproduktion aus Wasserkraft durch restriktive Umweltauflagen nicht abnimmt und dass es möglich ist, das noch nicht ausgeschöpfte Wasserkraftpotenzial – sofern ökologisch verträglich – nachhaltig erschließen zu können“.