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Lobbying: Erfolg im Senat

28.05.2016
Am 24. Mai hat die 10. Gesetzgebungskommission des Senats einen für die Südtiroler Stromverteiler wichtigen Abänderungsantrag genehmigt.

Dieser Erfolg wäre ohne das große Engagement unserer Parlamentarier Hans Berger (Senat), Albrecht Plangger (Abgeordnetenkammer) und Karl Zeller (Senat) nicht möglich gewesen. Der Hintergrund: Seit mehreren Monaten setzt sich der SEV in Zusammenarbeit mit den Südtiroler Parlamentariern in Rom intensiv für die Befreiung kleiner und mittlerer
Energieversorger vom unbundling funzionale ein. Laut einem Beschluss der italienischen Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (AEEGSI) aus dem Jahr 2015 müssen Energieversorgungsunternehmen die Geschäftsbereiche Produktion, Trading und Verteilung – organisatorisch und funktional – vollständig voneinander trennen. In Südtirol sollte diese Regel ab dem 1. Juli 2017 gelten.

Der SEV möchte Betriebe mit weniger als 25.000 angeschlossenen Kunden mit einer De-Minimis-Klausel vor diesem aufwändigen und kostspieligen Verfahren schützen. Schon im Dezember 2015 führten SEV-Direktor Rudi Rienzner, Albrecht Plangger und AEEGSI-Beamte in dieser Angelegenheit ein ausführliches Gespräch. Im Januar 2016 legte Hans
Berger im Senat dann einen Abänderungsantrag vor, der die vom SEV geforderte De-Minimis-Klausel in ein gesetzvertretendes Dekret aus dem Jahr 2011 einfügt, mit dem Italien mehrere europäische Richtlinien in nationales Recht umsetzt hat und das die Grundlage für die AEEGSI-Vorgabe ist.

Laut dem am 24. Mai in der Gesetzgebungskommission verabschiedeten Abänderungsantrag werden Verteilerbetriebe mit 25.000 Kunden – wie vom SEV gefordert – vom unbundling funzionale befreit. Der Abänderungsantrag wird jetzt im Plenum des Senats beraten und dann an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet.

Der von der Gesetzgebungskommission des Senats angenommenen Text sieht ebenfalls vor, dass bei Verteilerbetrieben mit weniger als 25.000 Kunden in Zukunft automatisch der parametrische Tarif angewendet wird, der die Anerkennung von
außergewöhnlichen Betriebskosten bei der Erstellung der Stromrechnungen für die Endkunden regelt. Die Entscheidung zwischen der tariffa puntuale und der tariffa parametrica, die laut den Vorgaben der AEEGSI bis zum 31. Juli 2016 hätte erfolgen sollen, wäre damit überflüssig. Dieser Stichtag wurde inzwischen verschoben.

Auch im Bereich der tariffa parametrica leistet der SEV erfolgreiche Lobbyarbeit. Am vergangenen Mittwoch fand im Mailänder Sitz der AEEGSI ein erstes Treffen der Arbeitsgruppe zur Neubestimmung des parametrischen Tarifs im Bereich der Stromverteilung statt. Mit dabei waren der gesamtstaatliche Gemeindeverband ANCI, der Branchenverband der italienischen Stromproduzenten und Stromverteiler Utilitalia – und der SEV.

Dabei legte der SEV der AEEGSI ein eigenes Positionspapier vor. Demnach sollen Stromverteiler mit weniger als
100.000 Kunden besondere Kostenfaktoren wie etwa die geographische Lage, das Klima, die Zweisprachigkeit oder eine niedrige Kundenkonzentration im ländlichen Raum bei der Tarifgestaltung geltend machen können. Die Aufsichtsbehörde
zeigte für diese Forderungen Verständnis und hat in ihrer eigenen Beschlussvorlage bereits – für Südtiroler Betriebe vorteilhafte – Kostenparameter wie die Geographie, die Besiedlungsdichte oder die durchschnittlich nachgefragte Strommenge eingefügt.




 
 
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