Lobbying: Der Erfolg des SEV
29.05.2019
Unser Einsatz zahlt sich aus: Am 18. Dezember 2018 – in seiner letzten gemeinsamen Sitzung – verabschiedete der damalige Landesausschuss „Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung bestehender Fernwärmesysteme“, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind. Dieses Regelwerk stufte die Mitglieder von Energiegenossenschaften als „Gesellschafter“ und die Genossenschaften als „Gesellschaften“ ein. Daher durften Genossenschaftsmitglieder, sobald Landesbeiträge für Arbeiten beantragt wurden, keine Aufträge „ihres“ Fernheizwerks mehr annehmen.
Der SEV hat gegen diese realitätsferne Bestimmung protestiert und sich zumindest teilweise durchgesetzt. Im April beschloss die
Landesregierung eine neue Ausschlussregel. Die Begründung: "Die Genossenschaft ist eine der üblichsten Gesellschaftsformen, mit welcher in Südtirol die Fernwärmesysteme geführt werden und betrieblich organisiert sind. In diesem Fall ist die Teilnahme an der Gesellschaft für alle angeschlossenen Fernwärmekunden verpflichtend". Die Ausschlussregel gilt inzwischen nur noch für Genossenschaftsmitglieder, die Verwaltungsaufgaben in „ihrer“ Genossenschaft ausüben. „Dieses Vorgehen hat zu Verunsicherungen geführt und das hätte man leicht vermeiden können“, erklärt SEV-Präsident Hanspeter Fuchs. Deshalb sei eine Zusammenarbeit schon bei der Erstellung von Förderkriterien oder Gesetzen sinnvoll. „Die Vorlage von Beschlüssen, die nur schwer oder gar nicht mehr geändert werden könnten, sei - und das zeige auch dieses Beispiel - „nicht zielführend“.
Der SEV hat gegen diese realitätsferne Bestimmung protestiert und sich zumindest teilweise durchgesetzt. Im April beschloss die
Landesregierung eine neue Ausschlussregel. Die Begründung: "Die Genossenschaft ist eine der üblichsten Gesellschaftsformen, mit welcher in Südtirol die Fernwärmesysteme geführt werden und betrieblich organisiert sind. In diesem Fall ist die Teilnahme an der Gesellschaft für alle angeschlossenen Fernwärmekunden verpflichtend". Die Ausschlussregel gilt inzwischen nur noch für Genossenschaftsmitglieder, die Verwaltungsaufgaben in „ihrer“ Genossenschaft ausüben. „Dieses Vorgehen hat zu Verunsicherungen geführt und das hätte man leicht vermeiden können“, erklärt SEV-Präsident Hanspeter Fuchs. Deshalb sei eine Zusammenarbeit schon bei der Erstellung von Förderkriterien oder Gesetzen sinnvoll. „Die Vorlage von Beschlüssen, die nur schwer oder gar nicht mehr geändert werden könnten, sei - und das zeige auch dieses Beispiel - „nicht zielführend“.