Lobbying: Der Energietisch
02.04.2020
Wir vertreten die Interessen unserer Mitgliedsbetriebe. Deshalb hat der SEV – als „Ersatz“ für den früheren „Energietisch“
– regelmäßige Treffen mit der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz vereinbart. Bei diesen Terminen wird der Verband die Anliegen von Stromverteilern, Stromproduzenten und Fernheizwerken vorbringen – und im Dialog mit Spitzenbeamten des Landes gemeinsame Lösungen für Problembereiche erarbeiten.
Ein erstes Treffen hat bereits stattgefunden. Wichtige Themen waren die Höhe der Entschädigungen bei Grundenteignungen, der Wasserzins und die Umweltgelder, die Förderung der unterirdischen Verlegung von Stromleitungen, die mögliche Verlängerung der Konzessionsdauer für Wasserableitungen für die hydroelektrische Nutzung auf 40 Jahre sowie Ablösezahlungen an frühere Wasserkonzessionäre.
Im Bereich Fernwärme wurde außerdem über die „die Aussetzung von Maßnahmen für die Gewährung von Beiträgen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ gesprochen. Im Widerspruch zu einem Gutachten des Rates der Gemeinden vom 16. Dezember 2019 hatte der Landesausschuss ab dem 1. Januar 2020 nicht nur die Förderung für die „Erweiterung der Erzeugungsanlagen bestehender Fernwärmesysteme“ ausgesetzt, sondern auch die Förderung für die „Erweiterung der Verteilerinfrastruktur von Fernwärmesystemen außerhalb der bereits abgegrenzten Versorgungsnetze“ gestrichen. Der SEV hatte den entsprechenden Beschluss der Landesregierung „mit Unverständnis“ zur Kenntnis genommen.
– regelmäßige Treffen mit der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz vereinbart. Bei diesen Terminen wird der Verband die Anliegen von Stromverteilern, Stromproduzenten und Fernheizwerken vorbringen – und im Dialog mit Spitzenbeamten des Landes gemeinsame Lösungen für Problembereiche erarbeiten.
Ein erstes Treffen hat bereits stattgefunden. Wichtige Themen waren die Höhe der Entschädigungen bei Grundenteignungen, der Wasserzins und die Umweltgelder, die Förderung der unterirdischen Verlegung von Stromleitungen, die mögliche Verlängerung der Konzessionsdauer für Wasserableitungen für die hydroelektrische Nutzung auf 40 Jahre sowie Ablösezahlungen an frühere Wasserkonzessionäre.
Im Bereich Fernwärme wurde außerdem über die „die Aussetzung von Maßnahmen für die Gewährung von Beiträgen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ gesprochen. Im Widerspruch zu einem Gutachten des Rates der Gemeinden vom 16. Dezember 2019 hatte der Landesausschuss ab dem 1. Januar 2020 nicht nur die Förderung für die „Erweiterung der Erzeugungsanlagen bestehender Fernwärmesysteme“ ausgesetzt, sondern auch die Förderung für die „Erweiterung der Verteilerinfrastruktur von Fernwärmesystemen außerhalb der bereits abgegrenzten Versorgungsnetze“ gestrichen. Der SEV hatte den entsprechenden Beschluss der Landesregierung „mit Unverständnis“ zur Kenntnis genommen.