Konzessionen: Sicherheit im Kraftwerk
29.03.2016
Am 22. März hat die Landesregierung Bestimmungen zur Verbesserung der Sicherheit für konzessionspflichtige Anlagen verabschiedet, die öffentliche Gewässer für die Produktion von elektrischer Energie nutzen. Dieser Beschluss betrifft die
Sicherheitsprüfungen für Ableitungen zur hydroelektrischen Nutzung und die unter Druck stehenden Teile der Rohrleitungen. Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, die Sicherheit und Funktionstauglichkeit von Wasserkraftanlagen über die
regelmäßige Prüfung der Anlagen weiter zu erhöhen und zu verbessern. Die neuen Bestimmungen gelten für alle konzessionspflichtigen Anlagen zur Nutzung öffentlicher Gewässer für die Produktion von elektrischer Energie.
Sicherheitsprüfungen für Ableitungen zur hydroelektrischen Nutzung und die unter Druck stehenden Teile der Rohrleitungen. Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, die Sicherheit und Funktionstauglichkeit von Wasserkraftanlagen über die
regelmäßige Prüfung der Anlagen weiter zu erhöhen und zu verbessern. Die neuen Bestimmungen gelten für alle konzessionspflichtigen Anlagen zur Nutzung öffentlicher Gewässer für die Produktion von elektrischer Energie.