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Intervention beim Zoll

31.10.2017
Der SEV setzt sich - häufig hinter den Kulissen und in langwierigen Verhandlungen - für die Interessen seiner Mitglieder ein. Konkret: Mit einer Übergangslösung und einer entsprechenden Intervention beim Zollamt in Bozen will der Verband die
Anerkennung historischer Genossenschaften, die in Südtirol Strom produzieren und verteilen, ermöglichen.

Der Hintergrund: 2016 hat die Regulierungsbehörde AEEGSI die Einführung von Registern für unterschiedliche Genossenschaftstypen – und darunter auch für die historischen Genossenschaften – angekündigt.

Weil diese Register noch nicht vorliegen und das Land Südtirol für einen Großteil der lokalen Stromverteiler keine Konzessionen erlassen hat, ist in Südtirol eine Regelungslücke entstanden. Die Befreiung von der Akzise für die Mitglieder
historischer Genossenschaften ist – aufgrund des fehlenden Nachweisverfahrens bezüglich des Status einer historischen Genossenschaft – nicht möglich.

Aufgrund der Rechtslage geht der SEV davon aus, dass alle Genossenschaften, die 1962 nicht der gesetzlich angeordneten Verstaatlichung unterworfen wurden und in Südtirol tätig sind, als historische Genossenschaften anzuerkennen sind. In diesem Sinn hat der Verband dem Zollamt das folgende Verfahren vorgeschlagen: Genossenschaften, die der oben genannten Definition entsprechen, stellen in einer – vom SEV aufgesetzten – Ersatzerklärung des Notariatsaktes fest,
dass sie über die notwendigen Voraussetzungen für die Anerkennung als historische Genossenschaft verfügen. Sobald eine Antwort des Zollamts vorliegt, werden wir unsere Mitgliedsbetriebe umgehend informieren.
 
 
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