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Historische Genossenschaften

01.07.2017
Was ist eine „historische“ Genossenschaft? Die Aufsichtsbehörde AEEGSI hat neue Kriterien zur Klassifizierung von Energiegenossenschaften in Südtirol vorgelegt. Bisher galt eine Genossenschaft bis zum Erlass einer Verteilerkonzession als „historisch“, wenn sie vor 2010 gegründet wurde. In Zukunft gilt folgende Regelung:

Energiebetriebe, die vor 1962 bestanden haben, vor 1999 als Genossenschaft geführt wurden und im Zuge der Netzabrundung eine Verteilerkonzession erhalten haben, gelten als historische Genossenschaften mit Verteilerkonzession (cooperativa storica concessionaria). 

Energiebetriebe, die vor 1962 bestanden haben und vor 1999 als Genossenschaft geführt wurden aber über keine Verteilerkonzession verfügen, gelten als existierende historische Genossenschaft ohne Verteilerkonzession (cooperativa esistente storica non concessionaria) und sind den historischen Genossenschaften mit Verteilerkonzession gleichgestellt.

Energiebetriebe, die vor 1962 bestanden haben und im Zuge der Nationalisierung nicht verstaatlicht wurden, sich aber erst nach 1999 als Genossenschaft konstituiert haben, gelten als existierende Genossenschaft ohne Verteilerkonzession (cooperativa esistente non concessionaria ). 

Weitere Informationen stellt das SEV-Servicezentrum allen Mitgliedsbetrieben gerne zur Verfügung.


 
 
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