Geschützter Markt: Noch ein Aufschub?
29.11.2019
Wird das ursprünglich für den 1. Juli 2020 angesetzte Ende des geschützten Markts für Strom- und Gaskunden erneut verschoben? Ausgeschlossen ist das – angesichts der politischen Signale aus Rom – keineswegs. Der vorgegebene Zeitrahmen für den Wegfall der Preisgarantie des „Mercato di maggio tutela“ sei „kritisch“, erklärte ARERA-Präsident Stefano Besseghini kürzlich bei einer Anhörung in der zuständigen Gesetzgebungskommission des Abgeordnetenhauses.
Auch Verbraucherschutzverbände plädieren inzwischen für eine Verschiebung der geplanten Liberalisierung. In Rom liegen – im Fall eines Aufschubs – offenbar zwei Optionen auf dem Tisch: eine Verschiebung bis zum Jahresende 2020 oder um weitere 12 Monate bis zum 1. Juli 2021. Übrigens: Die vom Wirtschaftsministerium zu erlassende Durchführungsbestimmung, mit der die Voraussetzungen für die Eintragung in das Register der Stromverkäufer definiert werden, steht immer noch aus. Nur wer in diesem Verzeichnis eingetragen ist, soll in Zukunft Strom an Privatkunden verkaufen können.
Wie auch immer: Am 27. November hat die ARERA einen Mustertext veröffentlicht, der im ersten Semester 2020 in alle Rechnungen an Kunden im geschützten Grundversorgungsdienst eingefügt werden muss:
„Gentile Cliente,
cambiare contratto o fornitore di energia è semplice, gratuito, non comporta la sostituzione del contatore né l'interruzione della fornitura. Esistono diverse tipologie di offerte luce e gas e può confrontarle su www.ilportaleofferte.it dell'ARERA, l'unico sito pubblico e indipendente. Può anche trovare le offerte PLACET con condizioni contrattuali definite dall'Autorità e prezzo determinato dal fornitore. Per informazioni www.arera.it o numero verde 800 166 654."
Auch Verbraucherschutzverbände plädieren inzwischen für eine Verschiebung der geplanten Liberalisierung. In Rom liegen – im Fall eines Aufschubs – offenbar zwei Optionen auf dem Tisch: eine Verschiebung bis zum Jahresende 2020 oder um weitere 12 Monate bis zum 1. Juli 2021. Übrigens: Die vom Wirtschaftsministerium zu erlassende Durchführungsbestimmung, mit der die Voraussetzungen für die Eintragung in das Register der Stromverkäufer definiert werden, steht immer noch aus. Nur wer in diesem Verzeichnis eingetragen ist, soll in Zukunft Strom an Privatkunden verkaufen können.
Wie auch immer: Am 27. November hat die ARERA einen Mustertext veröffentlicht, der im ersten Semester 2020 in alle Rechnungen an Kunden im geschützten Grundversorgungsdienst eingefügt werden muss:
„Gentile Cliente,
cambiare contratto o fornitore di energia è semplice, gratuito, non comporta la sostituzione del contatore né l'interruzione della fornitura. Esistono diverse tipologie di offerte luce e gas e può confrontarle su www.ilportaleofferte.it dell'ARERA, l'unico sito pubblico e indipendente. Può anche trovare le offerte PLACET con condizioni contrattuali definite dall'Autorità e prezzo determinato dal fornitore. Per informazioni www.arera.it o numero verde 800 166 654."