FHW: Rekurs gegen Tarifregulierung
12.03.2024
Ende Dezember 2023 hat die gesamtstaatliche Regulierungsbehörde ARERA die Tarifgestaltung im Bereich der Fernwärme reformiert. Dem Südtiroler Energieverband SEV ist es in Gesprächen mit der ARERA zwar gelungen, die Mehrheit der Südtiroler Fernheizwerke von dieser Maßnahme zu befreien - allerdings betrifft die Tarifgestaltung auch in Südtirol weiterhin einige größere Betriebe. Deshalb haben der SEV und der Verband der italienischen Biomassefernheizwerke FIPER jetzt gegen die Neuregelung vor dem Verwaltungsgericht in der Lombardei Rekurs eingelegt. „Als Südtiroler Energieverband unterstützen wir diesen Schritt - im Sinn einer allgemeinen Lösung für alle betroffenen Heizwerke“, so SEV-Präsident Hanspeter Fuchs.
Unterdessen setzt der SEV die Gespräche mit der ARERA fort. Am 20. März nahmen Hanspeter Fuchs und SEV-Direktor Rudi Rienzner als Vertretung der Südtiroler Biomassefernheizwerke in Mailand an einem Treffen mit ARERA-Vertretern im Rahmen der Focus Group für die Tarifregulierung teil. Die Direktion der ARERA wurde bei diesem Meeting nochmals darüber informiert, dass eine Vielzahl der in Südtirol tätigen Fernheizwerke von Genossenschaften geführt werden und deren Kunden automatisch deren Mitglieder und damit auch - an der Preisgestaltung beteiligte - Besitzer dieser Heizwerke sind.
Aus diesem Grund wird der SEV in enger Zusammenarbeit mit FIPER – dessen Vizepräsident Hanspeter Fuchs ist – weiterhin den Kontakt mit der ARERA suchen und sich für eine Ausweitung der Ausnahmebestimmungen auf sämtliche Südtiroler Heizwerke einsetzen. In den kommenden Monaten will die ARERA neue Konsultationspapiere zur Tarifregulierung veröffentlichen. Damit hat der SEV die Gelegenheit, die bereits eingebrachten Vorschläge und Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit dem Branchenverband FIPER erneut vorzubringen.
Die seit dem 1. Januar 2024 geltende Tarifregelung der ARERA sieht eine Obergrenze für Betriebserlöse vor, die nicht überschritten werden darf. Dieser neue Grenzwert beeinflusst daher automatisch die Festlegung der Preise für die Endkunden. Die Umsetzung der ARERA-Regulierung ist zudem bürokratisch und überaus aufwändig. Hanspeter Fuchs: „Unsere Fernwärmebetreiber sind dem Prinzip von Angebot und Nachfrage unterworfen. Der Preis ist ausschlaggebend für die Wettbewerbsfähigkeit der Fernwärme. Die von ARERA vorgeschriebene Berechnungsmethode zur Tarifregulierung bestraft Südtiroler Fernheizwerke, die sich durch ihre Kundennähe von den großen Wärmeversorgern in Oberitalien unterscheiden. Zudem ist die Regelung alles andere als förderlich für die Entwicklung und den Ausbau der Fernwärme aus erneuerbaren Energiequellen. Darüber hinaus gibt es trotz des Einwands des SEV keine Ausnahmeregelung für Genossenschaften."
Die neuen Vorgaben der ARERA gelten lediglich in einer Übergangsphase, die Ende 2024 endet. Danach soll in mehreren Schritten italienweit eine noch umfassendere Tarifregelung folgen.
Unterdessen setzt der SEV die Gespräche mit der ARERA fort. Am 20. März nahmen Hanspeter Fuchs und SEV-Direktor Rudi Rienzner als Vertretung der Südtiroler Biomassefernheizwerke in Mailand an einem Treffen mit ARERA-Vertretern im Rahmen der Focus Group für die Tarifregulierung teil. Die Direktion der ARERA wurde bei diesem Meeting nochmals darüber informiert, dass eine Vielzahl der in Südtirol tätigen Fernheizwerke von Genossenschaften geführt werden und deren Kunden automatisch deren Mitglieder und damit auch - an der Preisgestaltung beteiligte - Besitzer dieser Heizwerke sind.
Aus diesem Grund wird der SEV in enger Zusammenarbeit mit FIPER – dessen Vizepräsident Hanspeter Fuchs ist – weiterhin den Kontakt mit der ARERA suchen und sich für eine Ausweitung der Ausnahmebestimmungen auf sämtliche Südtiroler Heizwerke einsetzen. In den kommenden Monaten will die ARERA neue Konsultationspapiere zur Tarifregulierung veröffentlichen. Damit hat der SEV die Gelegenheit, die bereits eingebrachten Vorschläge und Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit dem Branchenverband FIPER erneut vorzubringen.
Die seit dem 1. Januar 2024 geltende Tarifregelung der ARERA sieht eine Obergrenze für Betriebserlöse vor, die nicht überschritten werden darf. Dieser neue Grenzwert beeinflusst daher automatisch die Festlegung der Preise für die Endkunden. Die Umsetzung der ARERA-Regulierung ist zudem bürokratisch und überaus aufwändig. Hanspeter Fuchs: „Unsere Fernwärmebetreiber sind dem Prinzip von Angebot und Nachfrage unterworfen. Der Preis ist ausschlaggebend für die Wettbewerbsfähigkeit der Fernwärme. Die von ARERA vorgeschriebene Berechnungsmethode zur Tarifregulierung bestraft Südtiroler Fernheizwerke, die sich durch ihre Kundennähe von den großen Wärmeversorgern in Oberitalien unterscheiden. Zudem ist die Regelung alles andere als förderlich für die Entwicklung und den Ausbau der Fernwärme aus erneuerbaren Energiequellen. Darüber hinaus gibt es trotz des Einwands des SEV keine Ausnahmeregelung für Genossenschaften."
Die neuen Vorgaben der ARERA gelten lediglich in einer Übergangsphase, die Ende 2024 endet. Danach soll in mehreren Schritten italienweit eine noch umfassendere Tarifregelung folgen.