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FER: OK aus Brüssel

20.06.2019
Die Europäische Kommission hat das  - vom SEV kritisierte - Dekret FER 1 zur Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in Italien genehmigt. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Mehr Energieerzeugung von erneuerbaren Energieträgern ist dringend notwendig für die Zukunft unseres Planeten und die Umwelt. Die mit 5,4 Mrd. EUR ausgestattete Regelung wird Italiens Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien steigern. Sie steht mit den EU-Umweltzielen und unseren Regeln für staatliche Beihilfen in Einklang.“

Die Kommission hat FER 1 nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014. Der SEV war im Oktober 2018 mit italienischen
Fachverbänden in Rom zusammengekommen und hatte angesichts des geplanten FER-Dekrets in einer gemeinsamen
Stellungnahme, seine „große Besorgnis“ ausgedrückt. Im Dezember reagierte der Südtiroler Energieverband dann mit einem Positionspapier auf eine vom stellvertretenden Ministerpräsidenten Luigi Di Maio im Senat abgegebene Stellungnahme zum neuen Förderungsdekret.

Der Hintergrund: Das Dekret verwehrt allen Wasserkraftanlagen den direkten Zugang zu den Förderungen für Neubauten, Optimierungen und Renovierungsmaßnahmen. Bisher konnten kleine Kraftwerke mit einer Nennleistung unter 250 Kilowatt diesen Direktzugang nutzen. Zudem wird der Förderungsumfang für die Wasserkraft deutlich reduziert. So sinken die
verfügbaren Fördermittel für neue Wasserkraftwerke mit einer Nennleistung von unter einem Megawatt in den acht Förderungsperioden von 2019 bis 2021– im Vergleich zur früheren Regelung – um jeweils 85 Prozent. „Neubauten in Südtirol
sowie die notwendige Modernisierung alter Anlagen sind damit kaum noch möglich“, sagt SEV-Direktor Rienzner. 


 




 
 
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