MENU
 

FER: Der nächste Schritt

25.01.2019
Am 23. Januar wurde das umstrittene Förderdekret für erneuerbare Energien an die EU-Kommission zur Notifizierung weitergeleitet – obwohl die Regionen und autonomen Provinzen in einer gemeinsamen Sitzung am 20. Dezember ihr Einvernehmen verweigert hatten. Der Staat hatte damals nur wenige Änderungswünsche zugelassen. So wurde etwa das Förderungsbudget für Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten im Registerverfahren von 80 auf 120 MWh leicht erhöht. 

Zur Erinnerung: Das neue Förderdekret, das damit in der vorliegenden Form wohl zur Anwendung kommen wird, verwehrt allen Wasserkraftanlagen den direkten Zugang zu den Förderungen für Neubauten, Optimierungen und Renovierungsmaßnahmen. Bisher konnten kleine Kraftwerke mit einer Nennleistung unter 250 kWh diesen Direktzugang nutzen. Zudem wurde der Förderungsumfang für die Wasserkraft deutlich reduziert. So sinken die verfügbaren Fördermittel für neue Wasserkraftwerke mit einer Nennleistung von unter einem Megawatt in den acht Förderungsperioden von 2019 bis 2021– im Vergleich zur früheren Regelung – um jeweils 85 Prozent.

Der SEV hatte in einer gemeinsamen Stellungnahme mit italienischen Fachverbänden frühzeitig seine „große Besorgnis“ in dieser Angelegenheit ausgedrückt und ein eigenes Positionspapier vorgelegt – ohne jedoch Gehör zu finden. 
 
 
Zurück zur Liste