EU-Parlament stärkt Bürgerenergie
18.01.2018
Das EU-Parlament will ehrgeizige Ziele beim Energiesparen und beim Einsatz erneuerbarer Energien durchsetzen. Die Abgeordneten sprachen sich in Straßburg mit breiter Mehrheit (Ja-492 Stimmen, 88 Gegenstimmen, 107 Enthaltungen) dafür aus, den Energieverbrauch in der EU bis 2030 um 35 Prozent (im Vergleich zu 1990) zu senken. Außerdem forderten sie, den Anteil erneuerbarer Energien am EU-weiten Gesamtenergiemix bis 2030 auf 35 Prozent zu heben.
Ab dem Jahr 2030 muss jeder Mitgliedstaat dafür sorgen, dass 12 Prozent der im Verkehr verbrauchten Energie aus
erneuerbaren Quellen stammt. Der Anteil von sogenannten Biokraftstoffe der ersten Generation (aus Nahrungs- oder Futtermittelpflanzen) sollte auf die Werte von 2017 bzw. auf maximal sieben Prozent im Straßen- und Schienenverkehr begrenzt werden. Die Abgeordneten fordern auch ein Verbot der Verwendung von Palmöl ab 2021. Bis 2022 sollen 90 Prozent der Tankstellen entlang der transeuropäischen Straßennetze mit Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet sein, so die Abgeordneten.
Das Parlament will zudem sicherstellen, dass Verbraucher berechtigt sind, ihre selbst erzeugte und auf ihrem Grund und Boden verbleibende Elektrizität zu verbrauchen und Stromspeicheranlagen zu installieren, ohne Abgaben, Gebühren oder Steuern unterworfen zu sein.
Die Abstimmung war Teil des Gesetzgebungsverfahren für neue Energie-Richtlinien. Die bestehenden Regelungen laufen 2020 aus. Die EU-Kommission hatte im November 2016 Vorschläge für eine Neuregelung vorgelegt. Diese lagen mit einer geplanten Energie-Einsparung von 30 Prozent und einem Anteil erneuerbarer Energie von 27 Prozent bis 2030 deutlich unter den Forderungen des Parlaments. Nun beginnen Verhandlungen zwischen Parlamentsvertretern und den EU-Mitgliedstaaten über den genauen Gesetzestext. Zuletzt hatten die Regierungen der Länder sich wesentlich zurückhaltender positioniert, was das Energiesparen und die Förderung erneuerbarer Energien angeht.
Ab dem Jahr 2030 muss jeder Mitgliedstaat dafür sorgen, dass 12 Prozent der im Verkehr verbrauchten Energie aus
erneuerbaren Quellen stammt. Der Anteil von sogenannten Biokraftstoffe der ersten Generation (aus Nahrungs- oder Futtermittelpflanzen) sollte auf die Werte von 2017 bzw. auf maximal sieben Prozent im Straßen- und Schienenverkehr begrenzt werden. Die Abgeordneten fordern auch ein Verbot der Verwendung von Palmöl ab 2021. Bis 2022 sollen 90 Prozent der Tankstellen entlang der transeuropäischen Straßennetze mit Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet sein, so die Abgeordneten.
Das Parlament will zudem sicherstellen, dass Verbraucher berechtigt sind, ihre selbst erzeugte und auf ihrem Grund und Boden verbleibende Elektrizität zu verbrauchen und Stromspeicheranlagen zu installieren, ohne Abgaben, Gebühren oder Steuern unterworfen zu sein.
Die Abstimmung war Teil des Gesetzgebungsverfahren für neue Energie-Richtlinien. Die bestehenden Regelungen laufen 2020 aus. Die EU-Kommission hatte im November 2016 Vorschläge für eine Neuregelung vorgelegt. Diese lagen mit einer geplanten Energie-Einsparung von 30 Prozent und einem Anteil erneuerbarer Energie von 27 Prozent bis 2030 deutlich unter den Forderungen des Parlaments. Nun beginnen Verhandlungen zwischen Parlamentsvertretern und den EU-Mitgliedstaaten über den genauen Gesetzestext. Zuletzt hatten die Regierungen der Länder sich wesentlich zurückhaltender positioniert, was das Energiesparen und die Förderung erneuerbarer Energien angeht.