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EU: Das neue Klimagesetz

23.04.2021
Die Verhandlungsführer der Europäischen Union haben sich am 21. April auf ein neues EU-Klimagesetz – und damit auf eine Verschärfung des Klimaziels für 2030 geeinigt. Demnach sollen die Treibhausgase in den EU-Mitgliedsstaaten bis dahin um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 gesenkt werden. Bisher galt ein Ziel von minus 40 Prozent. Die Unterhändler des Europaparlaments akzeptierten damit die Marke, die die EU-Staats- und Regierungschefs Ende 2020 vorgegeben hatten. Dabei wollte das Parlament viel mehr: eine Senkung der Klimagase um 60 Prozent sowie eine schärfere Berechnungsmethode.

Diskutiert wurde vor allem die Frage, ob die Mengen Kohlendioxid eingerechnet werden sollen, die Wälder, Pflanzen und Böden speichern. Abgeordnete kritisieren, dass eine Einbeziehung dieser sogenannten Senken das Einsparziel abschwächt. Statt bei 55 Prozent lägen die tatsächlichen Einsparungen nur bei 52,8 Prozent, erklärten – unter anderen – die Grünen. Die Parlamentarier erreichten, dass die Anrechnung der Senken auf 225 Millionen Tonnen Kohlendioxid begrenzt wird. Die
EU-Kommission soll durch Aufforstung die Bindekraft der Wälder auf 300 Millionen Tonnen Kohlendioxid erhöhen, sodass mehr als 55 Prozent Treibhausgase eingespart werden könnten.

Die Verhandlungsführer haben außerdem beschlossen, ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium, den Europäischen Wissenschaftlichen Beirat, einzurichten, der die politischen Verantwortlichen bei der Ausrichtung der EU-Politik auf das Klimaneutralitätsziel beraten soll. Das neue Gremium wird aus 15 Mitgliedern aus ganz Europa
bestehen, die jeweils für ein vierjähriges Mandat ernannt werden. Es soll wissenschaftliche Beratung leisten und über bestehende und vorgeschlagene politische Maßnahmen und Ziele sowie über die Treibhausgasbudgets berichten.
Die Europäische Umweltagentur wird dabei als zusätzliche Informationsquelle und „Sekretariat“ fungieren.


 
 
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