ETS: Der Vorstoß Italiens
27.02.2026
Keine technische Detailfrage, sondern eine politische Zäsur. Mit dem „Decreto Bollette“, das am 21. Februar – nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik – in Kraft getreten ist, greift die italienische Regierung in einen sensiblen Mechanismus des europäischen Energiemarktes ein. Zum ersten Mal versucht ein großes EU-Land, die automatische Anrechnung des CO₂-Preises auf den Strompreis aufzubrechen – und ob die EU dieser Maßnahme zustimmt, ist ungewiss.
Der Ausgangspunkt ist ein Grundprinzip des europäischen Strommarktes. Das „Merit-Order“-System zur Preisfestsetzung orientiert sich an den Grenzkosten, die bei einem Kraftwerk für die letzte produzierte Megawattstunde anfallen. Kraftwerke, die, wie Windparks, Wasserkraftwerke oder Solaranlagen, niedrige Stromgestehungskosten aufweisen, führen eine Einsatzreihenfolge an und werden daher als erste zur Einspeisung in das Netz zugeschaltet. Darauf folgen Kraftwerke mit höheren Grenzkosten – wie etwa Kohle- oder Gaskraftwerke – bis die Tagesnachfrage gedeckt ist. Die teuersten Kraftwerke können ihren Strom also nur dann verkaufen, wenn die Nachfrage das Angebot der billigeren Marktteilnehmer übersteigt.
Das Problem für die Verbraucherinnen und Verbraucher: An den Strombörsen ist der Market-Clearing-Price (MCP) oder Markträumungspreis immer das letzte Angebot, das einen Zuschlag erhält. Das Kraftwerk mit den teuersten Grenzkosten, das ganz hinten in der Einsatzreihenfolge steht, definiert damit den Börsenpreis für alle anderen eingesetzten Kraftwerke. Nutzt das letzte Kraftwerk in der Merit-Order-Rangliste fossiles Gas, führt das bei hohen Gaspreisen zu einem höheren Großhandelspreis für Strom. Obwohl fossiles Gas weniger als die Hälfte des europäischen Stroms erzeugt, bestimmt sein Kostenprofil damit, vor allem in Italien, das über zahlreiche Gaskraftwerke verfügt, den Preis der Stromproduktion. Italien erzeugt etwa 38 Prozent des Stroms aus Gas und ist in der EU in diesem Bereich das Land mit der höchsten Gasabhängigkeit.
Dabei spielt der CO₂-Preis aus dem Europäischen Emissionshandel (ETS) eine wichtige Rolle. Dieses System wurde 2005 eingeführt und ist das zentrale europäische Klimaschutzinstrument. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich auch Norwegen, Island und Liechtenstein dem EU-Emissionshandel angeschlossen. Im ETS werden die Emissionen von europaweit rund 9.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie erfasst. Zusammen verursachen diese Anlagen fast 40 Prozent der Treibhausgas-Emissionen in Europa. Seit 2012 ist der Luftverkehr in den ETS einbezogen und seit 2024 auch der Seeverkehr. Die EU Mitgliedstaaten stellen – teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen –Emissionsberechtigungen zur Verfügung. CO₂-Zertifikate können aber auch auf dem Markt frei gehandelt werden.
Diese dadurch entstehenden Kosten werden in die Gebote der Gaskraftwerke eingerechnet. Wenn ein Gaskraftwerk bei der Preisfestsetzung das Grenzkraftwerk ist, überträgt sich der CO₂-Preis also automatisch auf den gesamten Strommarkt – auch wenn der Strom aus Wind, Sonne oder Wasser Strom erzeugt wird. Genau hier setzt das italienische Dekret an. Der Staat will Kraftwerken, die mit Gas oder Öl befeuert werden, einen Teil ihrer CO₂-Kosten erstatten, damit diese nicht vollständig in die jeweiligen Marktgebote einfließen. Das Ziel: Der Grenzpreis sinkt – und damit auch der Großhandelspreis für Strom. Nach ersten Schätzungen der italienischen Regierung könnte dieser damit um sechs bis neun Euro pro Megawattstunde sinken.
Der CO₂-Preis sollte ursprünglich vor allem eines bewirken: fossile Technologien verteuern und so den Übergang zu emissionsarmen Alternativen beschleunigen. Als der Emissionshandel entstand, war das Stromsystem stark von Kohle- und Gaskraftwerken geprägt. Die Strompreise wurden damals vor allem durch variable Betriebskosten bestimmt. Heute verändert sich diese Struktur jedoch grundlegend. Der Stromsektor entwickelt sich zunehmend zu einem System, das von kapitalintensiven Technologien geprägt ist: erneuerbare Energien, Stromspeicher, Stromnetze und in einigen Ländern auch die Kernkraft. Diese Technologien erfordern zwar hohe Investitionen, haben aber niedrige Grenzkosten.
Die Europäische Union hat auf diesen Wandel bereits reagiert. Instrumente wie langfristige Stromabnahmeverträge (PPA) oder sogenannte Contracts for Difference sollen stabile Einnahmen für diese kapitalintensiven Technologien sichern. Doch genau hier entsteht ein Spannungsfeld. Wenn ein wachsender Anteil der kapitalintensiven Stromproduktion durch langfristige Verträge abgesichert ist und der Marktpreis, inklusive der CO₂-Kosten, durch Gaskraftwerke bestimmt wird, könnten – angesichts der vorteilhaften Preisbildung des „Merit-Order“-Systems für erneuerbare Energien – Doppelförderungen entstehen.
Das Problem ist nicht der Emissionshandel selbst. Die eigentliche Frage lautet, ob die bestehenden Marktmechanismen noch zur Struktur eines Stromsystems passen, das immer stärker von erneuerbaren Energien dominiert wird. In Italien könnten erneuerbare Energien bis 2030 bereits mehr als 70 Prozent der Stromerzeugung ausmachen. Wenn dennoch weiterhin fossile Kraftwerke den Preis bestimmen, spiegelt der Marktpreis die tatsächliche Kostenstruktur des Systems immer weniger wider. Italien zwingt Europa jetzt, eine Diskussion zu führen, die mit der Energiewende unvermeidlich wird: je stärker erneuerbare Energien das Stromsystem prägen, desto drängender wird die Frage, ob der Preisbildungsmechanismus noch sinnvoll ist.
Am Vorgehen der italienischen Regierung gibt es auch Kritik. Mit dem „Decreto Bollette“ verstärke der Gesetzgeber – laut einer Analyse des Branchenmagazin „Qualenergia“ – die Abhängigkeit von teuren Gas-Importen und senke die Renditen der kostengünstigen erneuerbaren Energien. Zudem könne die Stromerzeugung in italienischen Gaskraftwerken aufgrund der ETS-Intervention um bis zu 31 Prozent ansteigen. „Qualenergia“: Das Dekret benachteiligt ausgerechnet jene Energiequellen, die am meisten dazu beitragen könnten, die Energiepreise zu senken und uns vor der Volatilität der Energiemärkte zu schützen“.
Der Ausgangspunkt ist ein Grundprinzip des europäischen Strommarktes. Das „Merit-Order“-System zur Preisfestsetzung orientiert sich an den Grenzkosten, die bei einem Kraftwerk für die letzte produzierte Megawattstunde anfallen. Kraftwerke, die, wie Windparks, Wasserkraftwerke oder Solaranlagen, niedrige Stromgestehungskosten aufweisen, führen eine Einsatzreihenfolge an und werden daher als erste zur Einspeisung in das Netz zugeschaltet. Darauf folgen Kraftwerke mit höheren Grenzkosten – wie etwa Kohle- oder Gaskraftwerke – bis die Tagesnachfrage gedeckt ist. Die teuersten Kraftwerke können ihren Strom also nur dann verkaufen, wenn die Nachfrage das Angebot der billigeren Marktteilnehmer übersteigt.
Das Problem für die Verbraucherinnen und Verbraucher: An den Strombörsen ist der Market-Clearing-Price (MCP) oder Markträumungspreis immer das letzte Angebot, das einen Zuschlag erhält. Das Kraftwerk mit den teuersten Grenzkosten, das ganz hinten in der Einsatzreihenfolge steht, definiert damit den Börsenpreis für alle anderen eingesetzten Kraftwerke. Nutzt das letzte Kraftwerk in der Merit-Order-Rangliste fossiles Gas, führt das bei hohen Gaspreisen zu einem höheren Großhandelspreis für Strom. Obwohl fossiles Gas weniger als die Hälfte des europäischen Stroms erzeugt, bestimmt sein Kostenprofil damit, vor allem in Italien, das über zahlreiche Gaskraftwerke verfügt, den Preis der Stromproduktion. Italien erzeugt etwa 38 Prozent des Stroms aus Gas und ist in der EU in diesem Bereich das Land mit der höchsten Gasabhängigkeit.
Dabei spielt der CO₂-Preis aus dem Europäischen Emissionshandel (ETS) eine wichtige Rolle. Dieses System wurde 2005 eingeführt und ist das zentrale europäische Klimaschutzinstrument. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich auch Norwegen, Island und Liechtenstein dem EU-Emissionshandel angeschlossen. Im ETS werden die Emissionen von europaweit rund 9.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie erfasst. Zusammen verursachen diese Anlagen fast 40 Prozent der Treibhausgas-Emissionen in Europa. Seit 2012 ist der Luftverkehr in den ETS einbezogen und seit 2024 auch der Seeverkehr. Die EU Mitgliedstaaten stellen – teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen –Emissionsberechtigungen zur Verfügung. CO₂-Zertifikate können aber auch auf dem Markt frei gehandelt werden.
Diese dadurch entstehenden Kosten werden in die Gebote der Gaskraftwerke eingerechnet. Wenn ein Gaskraftwerk bei der Preisfestsetzung das Grenzkraftwerk ist, überträgt sich der CO₂-Preis also automatisch auf den gesamten Strommarkt – auch wenn der Strom aus Wind, Sonne oder Wasser Strom erzeugt wird. Genau hier setzt das italienische Dekret an. Der Staat will Kraftwerken, die mit Gas oder Öl befeuert werden, einen Teil ihrer CO₂-Kosten erstatten, damit diese nicht vollständig in die jeweiligen Marktgebote einfließen. Das Ziel: Der Grenzpreis sinkt – und damit auch der Großhandelspreis für Strom. Nach ersten Schätzungen der italienischen Regierung könnte dieser damit um sechs bis neun Euro pro Megawattstunde sinken.
Der CO₂-Preis sollte ursprünglich vor allem eines bewirken: fossile Technologien verteuern und so den Übergang zu emissionsarmen Alternativen beschleunigen. Als der Emissionshandel entstand, war das Stromsystem stark von Kohle- und Gaskraftwerken geprägt. Die Strompreise wurden damals vor allem durch variable Betriebskosten bestimmt. Heute verändert sich diese Struktur jedoch grundlegend. Der Stromsektor entwickelt sich zunehmend zu einem System, das von kapitalintensiven Technologien geprägt ist: erneuerbare Energien, Stromspeicher, Stromnetze und in einigen Ländern auch die Kernkraft. Diese Technologien erfordern zwar hohe Investitionen, haben aber niedrige Grenzkosten.
Die Europäische Union hat auf diesen Wandel bereits reagiert. Instrumente wie langfristige Stromabnahmeverträge (PPA) oder sogenannte Contracts for Difference sollen stabile Einnahmen für diese kapitalintensiven Technologien sichern. Doch genau hier entsteht ein Spannungsfeld. Wenn ein wachsender Anteil der kapitalintensiven Stromproduktion durch langfristige Verträge abgesichert ist und der Marktpreis, inklusive der CO₂-Kosten, durch Gaskraftwerke bestimmt wird, könnten – angesichts der vorteilhaften Preisbildung des „Merit-Order“-Systems für erneuerbare Energien – Doppelförderungen entstehen.
Das Problem ist nicht der Emissionshandel selbst. Die eigentliche Frage lautet, ob die bestehenden Marktmechanismen noch zur Struktur eines Stromsystems passen, das immer stärker von erneuerbaren Energien dominiert wird. In Italien könnten erneuerbare Energien bis 2030 bereits mehr als 70 Prozent der Stromerzeugung ausmachen. Wenn dennoch weiterhin fossile Kraftwerke den Preis bestimmen, spiegelt der Marktpreis die tatsächliche Kostenstruktur des Systems immer weniger wider. Italien zwingt Europa jetzt, eine Diskussion zu führen, die mit der Energiewende unvermeidlich wird: je stärker erneuerbare Energien das Stromsystem prägen, desto drängender wird die Frage, ob der Preisbildungsmechanismus noch sinnvoll ist.
Am Vorgehen der italienischen Regierung gibt es auch Kritik. Mit dem „Decreto Bollette“ verstärke der Gesetzgeber – laut einer Analyse des Branchenmagazin „Qualenergia“ – die Abhängigkeit von teuren Gas-Importen und senke die Renditen der kostengünstigen erneuerbaren Energien. Zudem könne die Stromerzeugung in italienischen Gaskraftwerken aufgrund der ETS-Intervention um bis zu 31 Prozent ansteigen. „Qualenergia“: Das Dekret benachteiligt ausgerechnet jene Energiequellen, die am meisten dazu beitragen könnten, die Energiepreise zu senken und uns vor der Volatilität der Energiemärkte zu schützen“.
