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Erneuerbare Energie: Flop in Italien

28.05.2021
Die Mittel stehen bereit – nur die Projekte fehlen: Im Rahmen der fünften vom staatlichen Förderdekret FER 1 vorgesehenen und im Januar 2021 publizierten Ausschreibung für Projekte zur Produktion von Strom aus erneuerbarer Energie sollten italienweit eigentlich Subventionen für eine Gesamtnennleistung von 2.461 Megawatt vergeben werden – beantragt wurden aber lediglich Förderungen für 297,7 Megawatt oder für 12 Prozent des ursprünglichen Angebots. Damit ziehen diese bürokratisch komplexen Förderungs-Ausschreibungen immer weniger interessierte Energiebetriebe an. Auch bei der vierten Ausschreibung (Publikation: 30. September 2020) war das Ergebnis bescheiden: Nur 25 Prozent der bereitgestellten Mittel konnten damals vergeben werden.

Der Hintergrund: Viele nachhaltige Projekte in den Bereichen Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft oder Biomethan werden von langwierigen Genehmigungserfahren verschleppt, gerichtlich angefochten oder von Umweltschutzgruppen behindert. Allerdings muss Italien – um die Ziele des europäischen Green Deals erreichen zu können – die 2019 im Rahmen des gesamtstaatlichen Energie – und Klimaplans festgelegten Vorgaben deutlich übertreffen.

2030 müssen demnach erneuerbare Energieträger 70 Prozent der italienischen Stromproduktion liefern, die installierte Nennleistung muss demnach in nur einem Jahrzehnt von 55 GW auf 120 GW steigen. In den vergangenen Jahren wurde die Nennleistung im Bereich der „grünen“ Energie aber nur um 1 GW pro Jahr – und damit lediglich um ein Sechstel der bis 2030 notwendigen Jahreskapazität – aufgestockt. Der Branchenverband Elettricità Futura hat daher eine Kampagne zum verstärkten Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie gestartet, der sich der SEV angeschlossen hat.

Das – vom SEV kritisierte – Dekret FER 1 trat im Sommer 2019 in Kraft und verwehrte sämtlichen Wasserkraftanlagen den direkten Zugang zu den Förderungen für Neubauten, Optimierungen und Renovierungsmaßnahmen. Zuvor konnten kleine Kraftwerke mit einer Nennleistung unter 250 Kilowatt diesen Direktzugang nutzen. Zudem wurde der Förderungsumfang für die Wasserkraft deutlich reduziert. So sanken die verfügbaren Fördermittel für neue Wasserkraftwerke mit einer Nennleistung von unter einem Megawatt in den acht Förderungsperioden von 2019 bis 2021– im Vergleich zur früheren Regelung – um jeweils 85 Prozent.
 




 
 
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