Energiegemeinschaften: Grünes Licht aus Brüssel
23.11.2023
So kann man ein Zukunftsprojekt auch verschleppen: Im Februar hat das Ministerium für Umwelt und energetische Sicherheit (MASE) das Förderungsdekret für die Energiegemeinschaften zur Notifizierung an die EU weitergeleitet. Im November – also nach einer Bearbeitungszeit von neun Monaten – hat die EU dem umfangreichen Regelwerk zur Förderung von „Erneuerbaren Energiegemeinschaften“ (comunità energetiche rinnovabili), „gemeinsam handelnden Eigenverbrauchern aus erneuerbaren Energiequellen“ (sistemi di autoconsumo collettivo da fonti rinnovabili), sowie „individuellen Eigenverbrauchern von erneuerbarer Energie aus der Ferne, die das Stromnetz nutzen“ (sistemi di autoconsumo individuale di energia rinnovabile a distanza) endlich zugestimmt. Diese Verzögerung hat Folgen: Laut einer Erhebung am Politecnico in Mailand gibt es in Italien heute nur 30 Energiegemeinschaften und mehr als 100 Projekte, um eine Energiegemeinschaft zu gründen. Im Vergleich zu Österreich (mit mehr als 2.300 Energiegemeinschaften im September 2023) oder Deutschland ist das ein bescheidener Fortschritt.
Das Dekret konzentriert sich auf zwei Maßnahmen: einen Fördertarif für die produzierte und gemeinsam genutzte erneuerbare Energie und einen Investitionsbeitrag. Die mit dem Fördertarif finanzierbare Leistung beträgt insgesamt 5 Gigawatt (GW), mit einer zeitlichen Begrenzung bis Ende 2027.
Für Energiegemeinschaften in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern ist ein Beitrag von bis zu 40 Prozent der zulässigen Kosten für Investitionen zur Realisierung neuer Anlagen oder zur Leistungssteigerung bestehender Anlagen vorgesehen. Diese Maßnahme wird mit 2,2 Milliarden Euro aus dem nationalen Plan für Aufbau und Residenz (PNRR) finanziert. Damit soll eine Gesamtleistung von mindestens 2 GW erreichen werden. Der Investitionsbeitrag kann innerhalb festgelegter Grenzen mit dem Fördertarif kombiniert werden.
Hier der Link zu weiteren Informationen
Das Dekret konzentriert sich auf zwei Maßnahmen: einen Fördertarif für die produzierte und gemeinsam genutzte erneuerbare Energie und einen Investitionsbeitrag. Die mit dem Fördertarif finanzierbare Leistung beträgt insgesamt 5 Gigawatt (GW), mit einer zeitlichen Begrenzung bis Ende 2027.
Für Energiegemeinschaften in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern ist ein Beitrag von bis zu 40 Prozent der zulässigen Kosten für Investitionen zur Realisierung neuer Anlagen oder zur Leistungssteigerung bestehender Anlagen vorgesehen. Diese Maßnahme wird mit 2,2 Milliarden Euro aus dem nationalen Plan für Aufbau und Residenz (PNRR) finanziert. Damit soll eine Gesamtleistung von mindestens 2 GW erreichen werden. Der Investitionsbeitrag kann innerhalb festgelegter Grenzen mit dem Fördertarif kombiniert werden.
Hier der Link zu weiteren Informationen