Energiegemeinschaften: Einfach erfolgreich
03.10.2023
Während Italien immer noch auf das Ergebnis des europäischen Prüfungsverfahrens zum Ministerialdekret über die Förderung der Energiegemeinschaften und des kollektiven Eigenverbrauchs wartet, boomen die – häufig von Gemeinden gegründeten –Energiegemeinschaften in Österreich. So waren im September in Österreich mehr als 2.300 Energiegemeinschaften registriert.
Die rechtliche Grundlage für diese Entwicklung wurde mit der "kleinen Ökostrom-Novelle 2017" gelegt. Diese schuf die Möglichkeit, dass mehrere Personen auf einem Grundstück gemeinschaftlich Strom produzieren und verwerten. Der große Startschuss für die Energiegemeinschaften fiel jedoch mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG) Juli 2021. Mit diesen neuen Rahmenbedingungen setzte Österreich frühzeitig Richtlinien der Europäischen Union um, die sicherstellen sollen, dass sich Endkunden "an einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft beteiligen dürfen, ohne ungerechtfertigten oder diskriminierenden Bedingungen oder Verfahren unterworfen zu sein".
Das große Interesse an Energiegemeinschaften belegte 2022 auch das "Stimmungsbarometer der österreichischen Bevölkerung zu erneuerbaren Energien" der Universität Klagenfurt, der Wirtschaftsuniversität Wien, Deloitte Österreich und Wien Energie. Demnach konnten sich zwei Drittel aller Befragten eine Beteiligung an einer Energiegemeinschaft vorstellen. Nahezu jeder fünfte Studienteilnehmer bekundete sogar seine Bereitschaft, selbst eine Energiegemeinschaft zu gründen.
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf in Österreich Strom, Wärme oder "grünes" Gas aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch kleine und mittlere Unternehmen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), müssen aber innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Verteilerbetriebs angesiedelt sein. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind daher auf den „Nahebereich“ beschränkt, der im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Mitglieder einer lokalen EEG sind im Niederspannungsnetz im Einzugsbereich einer Trafostation miteinander verbunden - werden auch die Mittelspannungsnetze genutzt, spricht man von einer regionalen EEG.
Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings stehen der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder im Vordergrund. Der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn. Dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben. Die Förderung ist – im Vergleich zu Italien – einfach: Durch die Befreiung vom Ökostromförderbeitrag, dem Entfall der Elektrizitätsabgabe für PV-Strom und reduzierten Netznutzungsentgelten liegt der Preis für den aus der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft bezogenen Strom deutlich unter dem üblichen Marktniveau.
Die rechtliche Grundlage für diese Entwicklung wurde mit der "kleinen Ökostrom-Novelle 2017" gelegt. Diese schuf die Möglichkeit, dass mehrere Personen auf einem Grundstück gemeinschaftlich Strom produzieren und verwerten. Der große Startschuss für die Energiegemeinschaften fiel jedoch mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG) Juli 2021. Mit diesen neuen Rahmenbedingungen setzte Österreich frühzeitig Richtlinien der Europäischen Union um, die sicherstellen sollen, dass sich Endkunden "an einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft beteiligen dürfen, ohne ungerechtfertigten oder diskriminierenden Bedingungen oder Verfahren unterworfen zu sein".
Das große Interesse an Energiegemeinschaften belegte 2022 auch das "Stimmungsbarometer der österreichischen Bevölkerung zu erneuerbaren Energien" der Universität Klagenfurt, der Wirtschaftsuniversität Wien, Deloitte Österreich und Wien Energie. Demnach konnten sich zwei Drittel aller Befragten eine Beteiligung an einer Energiegemeinschaft vorstellen. Nahezu jeder fünfte Studienteilnehmer bekundete sogar seine Bereitschaft, selbst eine Energiegemeinschaft zu gründen.
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf in Österreich Strom, Wärme oder "grünes" Gas aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch kleine und mittlere Unternehmen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), müssen aber innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Verteilerbetriebs angesiedelt sein. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind daher auf den „Nahebereich“ beschränkt, der im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Mitglieder einer lokalen EEG sind im Niederspannungsnetz im Einzugsbereich einer Trafostation miteinander verbunden - werden auch die Mittelspannungsnetze genutzt, spricht man von einer regionalen EEG.
Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings stehen der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder im Vordergrund. Der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn. Dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben. Die Förderung ist – im Vergleich zu Italien – einfach: Durch die Befreiung vom Ökostromförderbeitrag, dem Entfall der Elektrizitätsabgabe für PV-Strom und reduzierten Netznutzungsentgelten liegt der Preis für den aus der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft bezogenen Strom deutlich unter dem üblichen Marktniveau.