Energiegemeinschaften: Die RSE-Studie
25.05.2023
Die Forschungseinrichtung RSE (Ricerca sul Sistema Energetico) hat in einer Studie anhand von mehreren Fallbeispielen untersucht, ob der kollektive Eigenverbrauch von elektrischer Energie oder die Gründung einer Energiegemeinschaft angesichts der derzeit vorliegenden – und von der EU noch nicht bestätigten – staatlichen Fördermaßnahmen ökonomisch sinnvoll sind. Das Ergebnis: In allen vom RSE untersuchten Simulationen (die Errichtung einer PV-Anlage zum kollektiven Eigenverbrauch in einem Kondominium mit 18 Verbrauchspunkten und die Gründung einer Energiegemeinschaft mit 180 Mitgliedern und der Installation einer eigenen PV-Anlage) bestehen für die Verbraucherinnen und Verbraucher finanzielle Vorteile.
Im Fall der Energiegemeinschaft analysierte das RSE drei unterschiedliche Szenarien: 1. Die Mitglieder finanzieren und führen die PV-Anlage selbst. 2. Die Anlage wird von der Energiegemeinschaft mit einem Energieversorger oder einem Energiedienstleister gemeinsam errichtet und verwaltet. 3. Die Energiegemeinschaft wird von einer Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohnern mit Fördergeldern aus dem staatlichen Fonds für Resilienz und Wiederaufbau PNRR unterstützt.
Ein Beispiel aus der RSE-Studie: Eine Energiegemeinschaft mit 180 Mitgliedern baut auf einem Dach, auf einem Grundstück, auf einer stillgelegten Mülldeponie oder auf einem nicht mehr genutzten Industriegelände mit eigenen finanziellen Ressourcen eine PV-Anlage mit einer Leistung von 200 kwp. Damit könnten die Haushalte und kleinen und mittleren Betriebe, aus denen sich die Energiegemeinschaft in diesem Szenario zusammensetzt, bei zirka 1.300 Sonnenstunden im Jahr einen bedeutenden Teil des eigenen Bedarfs (mit 60 Prozent des insgesamt in das Netz eingespeisten Stroms) abdecken. Die Investitionskosten betragen laut den Berechnungen des RSE 1.200 Euro pro kwp, die Gesamtkosten daher 240.000 Euro oder zirka 1.300 Euro für jedes Mitglied der Energiegemeinschaft. Die jährlichen Betriebskosten einschließlich Verwaltung, Wartung und Versicherung belaufen sich demnach auf zirka. 9.400 Euro. Die Belastung des einzelnen Nutzers mit diesen Kosten beträgt 50 Euro pro Jahr.
Bei einer Erzeugungsleistung von 1.300 Sonnenstunden und einem Erzeugungsverlust von 0,4 ‚Prozent pro Jahr pro installiertem PV-Kollektor ermöglicht die Aktivierung dieses Systems eine durchschnittliche jährliche Einspeisung von etwa 250 MWh während des vom Staat vorgesehenen 20jährigen Förderzeitraums, wobei für die gemeinsam genutzte Energie (150 MWh pro Jahr ) der staatliche Fördertarif angewandt wird. Auf jedes Mitglied der Energiegemeinschaft entfällt in diesem Fallbeispiel bei einer Investition von zirka 1.300 Euro nach 20 Jahren aufgrund der Förderung ein Ertrag von 3.175 Euro oder – nach Abzug der Investitionskosten – von 1.845 Euro. Die Investition hätte sich daher nach sechs bis sieben Jahren amortisiert. Die Einsparungen bei der Energiekomponente auf der Stromrechnung würden bei Haushaltskunden laut RSE etwa 84 Prozent betragen.
2020 arbeitete der SEV mit dem RSE im Rahmen einer Studie über die Einrichtung und Führung von Energiegemeinschaften eng zusammen. Der SEV schlug als Untersuchungsgebiet damals die E-Werk-Genossenschaft in Prad vor und erhielt nach einem italienweit durchgeführten Auswahlverfahren den Zuschlag. In Prad untersuchte das RSE, ob die E-Werk-Genossenschaft in der Lage wäre, ihre Mitglieder als Energiegemeinschaft autonom mit Strom und Wärme zu versorgen. Dabei wurden in diesem „Versuchslabor“ mehrere Kombinationen aus Zukunftstechnologien und regulierenden Rahmenbedingungen simuliert, die eine erfolgreiche Integration von Stromproduktion und Verbrauch gewährleisten sollten. Einige Ergebnisse dieser wegweisendenUntersuchung wurden später im staatlichen Förderdekret übernommen.
Link: Die RSE-Studie zum Nachlesen
Im Fall der Energiegemeinschaft analysierte das RSE drei unterschiedliche Szenarien: 1. Die Mitglieder finanzieren und führen die PV-Anlage selbst. 2. Die Anlage wird von der Energiegemeinschaft mit einem Energieversorger oder einem Energiedienstleister gemeinsam errichtet und verwaltet. 3. Die Energiegemeinschaft wird von einer Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohnern mit Fördergeldern aus dem staatlichen Fonds für Resilienz und Wiederaufbau PNRR unterstützt.
Ein Beispiel aus der RSE-Studie: Eine Energiegemeinschaft mit 180 Mitgliedern baut auf einem Dach, auf einem Grundstück, auf einer stillgelegten Mülldeponie oder auf einem nicht mehr genutzten Industriegelände mit eigenen finanziellen Ressourcen eine PV-Anlage mit einer Leistung von 200 kwp. Damit könnten die Haushalte und kleinen und mittleren Betriebe, aus denen sich die Energiegemeinschaft in diesem Szenario zusammensetzt, bei zirka 1.300 Sonnenstunden im Jahr einen bedeutenden Teil des eigenen Bedarfs (mit 60 Prozent des insgesamt in das Netz eingespeisten Stroms) abdecken. Die Investitionskosten betragen laut den Berechnungen des RSE 1.200 Euro pro kwp, die Gesamtkosten daher 240.000 Euro oder zirka 1.300 Euro für jedes Mitglied der Energiegemeinschaft. Die jährlichen Betriebskosten einschließlich Verwaltung, Wartung und Versicherung belaufen sich demnach auf zirka. 9.400 Euro. Die Belastung des einzelnen Nutzers mit diesen Kosten beträgt 50 Euro pro Jahr.
Bei einer Erzeugungsleistung von 1.300 Sonnenstunden und einem Erzeugungsverlust von 0,4 ‚Prozent pro Jahr pro installiertem PV-Kollektor ermöglicht die Aktivierung dieses Systems eine durchschnittliche jährliche Einspeisung von etwa 250 MWh während des vom Staat vorgesehenen 20jährigen Förderzeitraums, wobei für die gemeinsam genutzte Energie (150 MWh pro Jahr ) der staatliche Fördertarif angewandt wird. Auf jedes Mitglied der Energiegemeinschaft entfällt in diesem Fallbeispiel bei einer Investition von zirka 1.300 Euro nach 20 Jahren aufgrund der Förderung ein Ertrag von 3.175 Euro oder – nach Abzug der Investitionskosten – von 1.845 Euro. Die Investition hätte sich daher nach sechs bis sieben Jahren amortisiert. Die Einsparungen bei der Energiekomponente auf der Stromrechnung würden bei Haushaltskunden laut RSE etwa 84 Prozent betragen.
2020 arbeitete der SEV mit dem RSE im Rahmen einer Studie über die Einrichtung und Führung von Energiegemeinschaften eng zusammen. Der SEV schlug als Untersuchungsgebiet damals die E-Werk-Genossenschaft in Prad vor und erhielt nach einem italienweit durchgeführten Auswahlverfahren den Zuschlag. In Prad untersuchte das RSE, ob die E-Werk-Genossenschaft in der Lage wäre, ihre Mitglieder als Energiegemeinschaft autonom mit Strom und Wärme zu versorgen. Dabei wurden in diesem „Versuchslabor“ mehrere Kombinationen aus Zukunftstechnologien und regulierenden Rahmenbedingungen simuliert, die eine erfolgreiche Integration von Stromproduktion und Verbrauch gewährleisten sollten. Einige Ergebnisse dieser wegweisendenUntersuchung wurden später im staatlichen Förderdekret übernommen.
Link: Die RSE-Studie zum Nachlesen