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Energiegemeinschaften: Die Förderung

28.02.2023
Auf dieses Dokument haben zahlreiche private Haushalte, Unternehmen und Gemeinden lange gewartet: Das italienische Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) hat einen Entwurf zur Förderung von erneuerbaren Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnden Eigenverbrauchern von „grüner“ Energie vorgelegt. Der Entwurf, der inzwischen an die EU-Kommission zur Genehmigung weitergeleitet wurde, enthält wichtige Bestimmungen, die von den bislang bekannten Vorschlägen aus dem Ministerium in wichtigen Punkten abweichen.  

So wird die gemeinsam produzierte Energie, die von den Mitgliedern einer Energiegemeinschaft oder gemeinsam handelnden Eigenverbrauchern selbst genutzt wird, nicht mehr mit einem Fixbetrag gefördert, sondern mit einem Fördertarif, der sich aus einem fixen und einem variablen Teil zusammensetzt. Dieser neue variable Teil richtet sich nach dem jeweiligen Marktpreis. Dabei gilt die Regel: Je niedriger der Strompreis, desto höher der variable Teil. Ein Beispiel: Im Februar lag der gesamtstaatliche Einheitspreis für elektrische Energie bei durchschnittlich 0,170 Euro pro Kilowattstunde. Der variable Teil des Fördertarifs hätte damit im Februar - eher bescheidene -10 Euro betragen.

Der Fixbetrag sieht drei Stufen vor, die sich an der Leistung der Anlage orientieren: 

  • 60 Euro für Anlagen über 600 Kilowatt mit einer max. Förderung (fix + variabel) von 100 Euro pro Megawattstunde
  • 70 Euro für Anlagen über 200 Kilowatt mit einer max. Förderung (fix + variabel) von 110 Euro pro Megawattstunde
  • 80 Euro für Anlagen mit 200 Kilowatt oder darunter mit einer max. Förderung (fix + variabel) von 120 Euro pro Megawattstunde).

Der Fördertarif gilt im gesamten Staatsgebiet und wird 20 Jahre lang für die gemeinsam erzeugte Energie ausgezahlt. Gefördert wird die Produktion von Strom bis zu 5 Gigawatt, wenn dieser Grenzwert bis zum 31. Dezember 2027 erreicht wird. 

Wer kann man diesen Förderungstarif in Anspruch nehmen? 

  • Antragsteller müssen einen Bereich zur Errichtung einer Produktionsanlage definieren und mit anderen Verbrauchern im Einzugsbereich der derselben Primärkabine eine Energiegemeinschaft mit einem Statut oder einem vergleichbaren Dokument gründen. Alternativ kann – mit den Nachbarn in einem einzigen Gebäude - eine Gruppe gemeinsam handelnder Eigenverbraucher gebildet werden.
  • Die Leistung der von der Energiegemeinschaft oder den gemeinsam handelnden Eigenverbrauchern betriebenen förderberechtigten Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie ist auf ein Megawatt begrenzt.
  • Antragsteller brauchen gegebenenfalls eine Genehmigung zur Errichtung ihrer Anlage und die Einspeisung von elektrischer Energie in das Stromnetz.

„Diese Regelung benachteiligt aufgrund unserer Berechnungen bei hohen Strompreisen vor allem größere Anlagen und schafft in diesem Marktsegment keine Anreize“, sagt dazu SEV-Direktor Rudi Rienzner. Positiv sei dagegen, dass der Fördertarif für PV-Anlagen in Norditalien und damit auch in Südtirol aufgrund der geringeren Sonneneinstrahlung um zehn Euro pro erzeugter Megawattstunde erhöht wird. Der SEV begrüßt zudem die Bestimmung, laut der die gesamte gemeinsam erzeugte Energie von den Produzenten auf dem Markt verkauft werden kann. 

Das Förderdekret sieht auch Kapitalbeiträge aus den Fonds des italienischen Plans für Aufbau und Resilienz (PNRR) für Investitionen von Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnden Eigenverbrauchern vor, die ihren Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen. Allerdings ist die Beitragsvergabe nur in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern möglich. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der Investitionen für die gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energie. Die Kapitalbeiträge und der Fördertarif sind kumulierbar. 

„Es ist schade, dass damit in vielen Gemeinden kein Förderanspruch besteht“, erklärt Rudi Rienzner. Während der Konsultationsphase zu diesem Dekret, das noch abgeändert werden kann, hat der SEV dem Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen vorgelegt, von denen einige übernommen wurden.





 
 
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