Einfach aber wirkungsvoll
23.02.2018
Im Herbst 2017 interveniert der SEV bei der Agentur für Zollwesen, um die Anerkennung „historischer Energiegenossenschaften“ zu ermöglichen. Aufgrund der Rechtslage geht der SEV geht davon aus, dass Genossenschaften, die 1962 nicht der Verstaatlichung unterworfen wurden und in Südtirol vor dem 26. Juli 2010 als Verteilergenossenschaften tätig waren, als historische Genossenschaften anzuerkennen sind. In diesem Sinn hat der Verband dem Zollamt das folgende Verfahren vorgeschlagen: Die in Südtirol tätigen Genossenschaften, die der oben genannten Definition entsprechen, stellen in einer – vom SEV aufgesetzten – Ersatzerklärung des Notariatsaktes fest, dass sie über die notwendigen Voraussetzungen für die Anerkennung als historische Genossenschaft verfügen.
Die Agentur für Zollwesen stimmt diesem Verfahren inzwischen zu.
Der Hintergrund: 2016 hat die Regulierungsbehörde AEEGSI die Einführung von Registern für unterschiedliche Genossenschaftstypen – und darunter auch für die historischen Genossenschaften – angekündigt. Weil diese Register noch nicht vorliegen und das Land Südtirol für einen Großteil der lokalen Stromverteiler keine Konzessionen erlassen hat, ist in Südtirol eine Regelungslücke entstanden. Die Befreiung von der Akzise für die Mitglieder historischer Genossenschaften war
daher – aufgrund des fehlenden Nachweisverfahrens bezüglich des Status einer historischen Genossenschaft – nicht möglich.
Die Agentur für Zollwesen stimmt diesem Verfahren inzwischen zu.
Der Hintergrund: 2016 hat die Regulierungsbehörde AEEGSI die Einführung von Registern für unterschiedliche Genossenschaftstypen – und darunter auch für die historischen Genossenschaften – angekündigt. Weil diese Register noch nicht vorliegen und das Land Südtirol für einen Großteil der lokalen Stromverteiler keine Konzessionen erlassen hat, ist in Südtirol eine Regelungslücke entstanden. Die Befreiung von der Akzise für die Mitglieder historischer Genossenschaften war
daher – aufgrund des fehlenden Nachweisverfahrens bezüglich des Status einer historischen Genossenschaft – nicht möglich.