Die Bürgerenergie
23.09.2017
Laut einer gemeinsamen Untersuchung der Leuphana Universität Lüneburg und der Universität Erfurt gibt es in Deutschland derzeit (September 2017) 1.747 Bürgerenergiegesellschaften, davon sind knapp 60 Prozent genossenschaftlich organisiert.
Die wenig überraschende Erkenntnis der Autoren lautet: Die Gründung neuer Bürgerenergiegesellschaften fand vor allem in der Vergangenheit statt und ist aktuell sehr abhängig von den Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Während sich seit Mitte der 1990er Jahre zwei Jahrzehnte lang kontinuierlich neue Bürgerenergiegruppen gegründet hatten, kam nach der EEG-Novelle 2014 mit den drastischen Einschnitten bei der Photovoltaikvergütung der große Einbruch. In den
vergangenen beiden Jahren haben sich laut der Untersuchung nur 127 Gesellschaften neu gegründet.
Derzeit gibt es allerdings eine Trendwende. Zur neuesten Entwicklung heißt es in der Studie: „Während die Zahl der (Bürger-) Energiegenossenschaften stagniert, hat zuletzt die Zahl der Bürgerwindparks in anderen Rechtsformen wieder stark zugenommen.“ Diese Entwicklung ließ sich gut an den Ergebnissen der ersten Ausschreibung für die Onshore-Windkraft hierzulande ablesen: Das Gros der Zuschläge erhielten Bürgerenergiegesellschaften, von den die wenigsten allerdings als klassische Genossenschaft organisiert sind. Die Mehrheit der Bürgerenergiegesellschaften betreibt Solar- und Windkraftanlagen, das nächste größere Betätigungsfeld sind kommunale Nahwärmenetze.
Noch eine Zahl aus der Studie ist interessant: Bis Ende 2014 verfügten die untersuchten Bürgerenergiegesellschaften über rund 1 Mrd. Euro Eigenkapital, weitere Investitionen sind mit etwa 3 Mrd. Euro Fremdkapital angestoßen worden. Das macht die Bürgerenergiegesellschaften, so dieAutoren der beiden Universitäten, „auch für Banken zu einen interessanten Segment beim Kreditgeschäft.“
Link: Die Studie im PDF-Format
Die wenig überraschende Erkenntnis der Autoren lautet: Die Gründung neuer Bürgerenergiegesellschaften fand vor allem in der Vergangenheit statt und ist aktuell sehr abhängig von den Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Während sich seit Mitte der 1990er Jahre zwei Jahrzehnte lang kontinuierlich neue Bürgerenergiegruppen gegründet hatten, kam nach der EEG-Novelle 2014 mit den drastischen Einschnitten bei der Photovoltaikvergütung der große Einbruch. In den
vergangenen beiden Jahren haben sich laut der Untersuchung nur 127 Gesellschaften neu gegründet.
Derzeit gibt es allerdings eine Trendwende. Zur neuesten Entwicklung heißt es in der Studie: „Während die Zahl der (Bürger-) Energiegenossenschaften stagniert, hat zuletzt die Zahl der Bürgerwindparks in anderen Rechtsformen wieder stark zugenommen.“ Diese Entwicklung ließ sich gut an den Ergebnissen der ersten Ausschreibung für die Onshore-Windkraft hierzulande ablesen: Das Gros der Zuschläge erhielten Bürgerenergiegesellschaften, von den die wenigsten allerdings als klassische Genossenschaft organisiert sind. Die Mehrheit der Bürgerenergiegesellschaften betreibt Solar- und Windkraftanlagen, das nächste größere Betätigungsfeld sind kommunale Nahwärmenetze.
Noch eine Zahl aus der Studie ist interessant: Bis Ende 2014 verfügten die untersuchten Bürgerenergiegesellschaften über rund 1 Mrd. Euro Eigenkapital, weitere Investitionen sind mit etwa 3 Mrd. Euro Fremdkapital angestoßen worden. Das macht die Bürgerenergiegesellschaften, so dieAutoren der beiden Universitäten, „auch für Banken zu einen interessanten Segment beim Kreditgeschäft.“
Link: Die Studie im PDF-Format