Der Unwetterbonus
24.06.2024
Kleine und mittlere Stromverteiler in Südtirol können jetzt außerordentliche Investitionen und Instandhaltungsarbeiten aufgrund von Extremwetterlagen in den Jahren 2017 bis 2022 im so genannten parametrischen Tarifsystem für die Netzentgelte anerkennen lassen. Dazu gehören auch die aufwändigen Reparaturen an beschädigten Leitungen nach dem Sturmtief Vaia im Herbst 2018 oder deren unterirdische – und damit wetterfeste – Neuverlegung.
Die staatliche Regulierungsbehörde ARERA hat jetzt die entsprechenden Antragsformulare veröffentlicht – und setzt damit eine Regelung um, für die sich der Südtiroler Energieverband schon bei der Einführung des parametrischen Tarifsystems im Jahr 2018 für Stromverteiler mit weniger als 25.000 Anschlusspunkten bei der ARERA eingesetzt hat.
Für die Anerkennung von Betriebskosten und deren Berücksichtigung im parametrischen Tarif werden Standardwerte herangezogen und nicht mehr die von den Unternehmen übermittelten Bilanzzahlen. Der SEV hatte vor vier Jahren gefordert, dass Investitionen, die aufgrund von großen Produktionsanlagen im eigenen Netz umgesetzt werden müssen oder nach Naturkatastrophen durchzuführen sind, entsprechend anerkannt werden.
Die staatliche Regulierungsbehörde ARERA hat jetzt die entsprechenden Antragsformulare veröffentlicht – und setzt damit eine Regelung um, für die sich der Südtiroler Energieverband schon bei der Einführung des parametrischen Tarifsystems im Jahr 2018 für Stromverteiler mit weniger als 25.000 Anschlusspunkten bei der ARERA eingesetzt hat.
Für die Anerkennung von Betriebskosten und deren Berücksichtigung im parametrischen Tarif werden Standardwerte herangezogen und nicht mehr die von den Unternehmen übermittelten Bilanzzahlen. Der SEV hatte vor vier Jahren gefordert, dass Investitionen, die aufgrund von großen Produktionsanlagen im eigenen Netz umgesetzt werden müssen oder nach Naturkatastrophen durchzuführen sind, entsprechend anerkannt werden.