COVID-19: Die Intervention des SEV
14.04.2020
In einer Stellungnahme weist der SEV die Landesregierung auf die „ernste“ Lage hin, in der sich viele Wasserkraftwerke in
Südtirol befinden – und fordert die Aussetzung von zahlreichen Gebühren und Abgaben.
Dabei spricht sich der Verband „in Anbetracht der ernsten Lage in unserem Land“ nicht für einen öffentlichen Beitrag für die Stromproduzenten aus, sondern verlangt Abgaben und Gebühren wie Wasserzinsen, Zusatzzinsen für das Konsortium der Ufergemeinden, Uferzinsgelder, Gratisstrom und Umweltgelder „mit sofortiger Wirkung“ auszusetzen und „die entsprechenden
Zahlungsfristen um mindestens sechs Monate ab der Beendigung des Notstandes zu verschieben“. Schließlich seien diese Abgaben und Gebühren vom realen Wert der Stromproduktion abgekoppelt. In der aktuellen Marktsituation seien diese daher für Produzenten nicht tragbar. Diese Position des SEV – die der Landesverwaltung schriftlich vorliegt – wurde von 34 Konzessionsinhabern von Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie unterstützt.
Südtirol befinden – und fordert die Aussetzung von zahlreichen Gebühren und Abgaben.
Dabei spricht sich der Verband „in Anbetracht der ernsten Lage in unserem Land“ nicht für einen öffentlichen Beitrag für die Stromproduzenten aus, sondern verlangt Abgaben und Gebühren wie Wasserzinsen, Zusatzzinsen für das Konsortium der Ufergemeinden, Uferzinsgelder, Gratisstrom und Umweltgelder „mit sofortiger Wirkung“ auszusetzen und „die entsprechenden
Zahlungsfristen um mindestens sechs Monate ab der Beendigung des Notstandes zu verschieben“. Schließlich seien diese Abgaben und Gebühren vom realen Wert der Stromproduktion abgekoppelt. In der aktuellen Marktsituation seien diese daher für Produzenten nicht tragbar. Diese Position des SEV – die der Landesverwaltung schriftlich vorliegt – wurde von 34 Konzessionsinhabern von Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie unterstützt.