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COVID-19: Aufschub beim Gewässerschutz

23.03.2020
Aufgrund des COVID-19 -Notstands wurden die Fristen zur Genehmigung des Planentwurfs zum Gewässerschutz verschoben. Die Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Verbänden und anderen Interessenvertretungen zur umfangreichen Vorlage des Landes können jetzt bis zum 21. Juni 2020 eingereicht werden. Ursprünglich galt eine Frist von 60 Tagen ab dem 30. Jänner 2020.

Die rechtliche Grundlage für den Aufschub ist ein Dekret des Generaldirektors der Südtiroler Landesverwaltung vom 19. März. Die Verordnung sieht aufgrund des epidemiologischen Notstandes „außerordentliche Maßnahmen im Bereich der Fristen der Verwaltungsverfahren und der Fälligkeiten für die Erfüllung von Obliegenheiten und von Informationspflichten“ vor. Demnach wurden alle Fälligkeiten von Verwaltungsverfahren vom 9. März bis 31. Mai 2020 ausgesetzt.

Zur Erinnerung: Am 30. Dezember 2019 hat die Landesregierung den Planentwurf Gewässerschutz verabschiedet und damit das Genehmigungsverfahren eingeleitet. Im Abschnitt „Maßnahmen zum Schutz der Gewässer“ enthält der Text Bestimmungen für neue Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie bis zu einer Nennleistung von 3.000 kW. Der Südtiroler Energieverband wird den Entwurf der Landesregierung mit Experten prüfen – und die Interessen seiner Mitglieder aktiv gegenüber dem Gesetzgeber vertreten.

 
 
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